In einer chronologischen Betrachtung werden wesentliche Zeitabschnitte hin zur Anerkennung der weiblichen Genitalverstümmelung als eine Menschenrechtsverletzung nachgezeichnet. Dabei werden relevante Institutionen, Menschenrechtskonventionen, UN-Resolutionen, UN-Programme sowie Berichte und die Weltkonferenzen im Zusammenhang mit der Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung in die Betrachtung eingebunden, um konzeptionelle Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Menschenrechtsansätze zur Intervention gegen FGM aufzuzeigen. Auf der Grundlage der Dokumente lassen sich zusammenfassend drei Entwicklungsphasen identifizieren. In der ersten Phase liegt der Fokus auf kulturellen Aspekten, die sich unter dem Begriff der "operations based on customs" zusammenfassen lassen. In den 1970er Jahren erfährt der gesundheitliche Aspekt der Thematik deutlich mehr Aufmerksamkeit. Dies zeigt sich unter anderem an dem geänderten Begriffs- und Verständniskonzept hin zu "harmful traditionalpractice". In den 1990er Jahren kam es endgültig zur Anerkennung der weiblichen Genitalverstümmelung als eine Form der Menschenrechtsverletzungen an Frauen. Mit dem Begriff "mutilation" sollte dem menschenrechtlichen Aspekt Gewicht verliehen werden. Zudem wurde "female genital mutilation" unter die Debatte um Gewalt gegen Frauen subsumiert.