Üblicherweise ARTIKULIERT DAS URTEIL "STAATSVERBRECHEN" einstimmig das ENDSTADIUM EINER AKTION, wahrgenommen als die ÜBERWÄLTIGENDE GEGENANZEIGE DES AUSDRUCKS AN HUMANITÄT, erachtet als die VERKÖRPERUNG VON NEKROPHILIE UND NIHILISMUS. Wie entwickelte sich sein Ursprung, als "STAATSVERBRECHEN" benannt war als: "FRAGE", "ANTWORT", "GESPRÄCHE", "AKTION", "EREIGNIS", "PROZEDUR", "PROZESS", "ARRANGEMENT", "BEFEHL", "RICHTLINIE", "OPERATION", "DIREKTIVE", "GESETZ", "GESETZESERGÄNZUNG", "REFORM", "REGELWERK", "STAATSNOTSTAND", "LÖSUNG", "ABSCHLUSS"?!Wieviel Zeit (JAHR, DEKADE, JAHRHUNDERT <), was (MENSCHEN, HINTERGRUND, KONKRETISIERUNG) und wen (PUBLIKUM, ANKLÄGER, TÄTER, OPFER) braucht es den STAAT ALS PERSONIFIZIERUNG DER KRIMINALITÄT wahrzunehmen, statt sie als Gegensätze im Sinne von STAAT VERSUS KRIMINALITÄT zu betrachten? In welchem Stadium schlägt der "ÖFFENTLICHE ANKLANG": "DER STAAT DIENE DEN LEUTEN" seine INVERSION DER REGELUNG im Sinne von "STAAT VERSUS MENSCH" vor?Wo der sogenannte RECHTSSTAAT und dessen RECHTSSTAATSPRINZIP DE IURE NICHT ANGEZWEIFELT wird, doch DE FACTO NICHT WIRKT, kann die UNTERLASSUNG DER WIRKUNG DES RECHTS NUR AUF JENE INSTITUTIONEN UND IHRE ERFÜLLUNGSGEHILFEN DEN ZEIGEFINGER LENKEN, deren Mission im Prinzip die erste und zugleich letzte Instanz vertritt, den Bürger vor der REISSLEINE DES HEISSLUFTBALLONS DER RECHTSSTAATLICHKEIT im Zuge der "Zwischeninstanzen" zu retten. Dies ist an sich KEIN KOMPLIMENT FÜR DEN RECHTSSTAAT, DESSEN THEORETISCHER SUBSTANTIV (RECHTSSTAATSPRINZIP) sich operativ nicht einmal im Adjektiv (rechtsstaatlich) bewährt, sondern bestenfalls als SUBSTANTIVIERTES ADJEKTIVISCHES DIMINUTIV: als RECHTSSTAATLICHKEITSPRINZIPCHEN daherkommt.