Die neue Verordnung zum Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker/-in vom 2. April 2013 trat am 1. August 2013 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3 Jahre.Die Abschlussprüfung Teil 1 bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate gemäß Verordnung und Rahmenlehrplan.Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 2. April 2013, die vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeiteten Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz.Die regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im Frühjahr 2015 angeboten.
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