Das Lehrbuch richtet sich in erster Linie an Auszubildende und Lehrende in Pflegeberufen in der generalistischen Ausbildung, es ist jedoch auch als Nachschlagewerk für Fort- und Weiterbildung geeignet. Grundsätzlich soll das Buch das Wissen um rechtssicheres Handeln in der Pflege erweitern, gemäß dem Rahmenlehrplan: Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
Neben Haftungsfragen bei Tätigkeiten aus dem pflegerischen und ärztlichen Aufgabenbereich, werden u. a. auch die Themen Arbeitsrecht und Sozialrecht behandelt.
Die 4. Auflage entspricht den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die grafischen Elemente des Layouts geben klare Strukturen, eine gute Lesbarkeit und die Möglichkeit zur schnellen Orientierung:
Merke fasst wichtige Inhalte kurz zusammen.
Info enthält interessante Fakten und Informationen, die über den Lehrplan hinausgehen; sie dienen der Vertiefung der Inhalte.
Praxisfälle sind Fallbeispiele, anhand derer das Pflegewissen praktisch erarbeitet wird.
Aufgaben ermöglichen die selbstständige Überprüfung des Wissensstands.
Literatur am Ende eines Kapitels verweist auf weiterführende Schriftwerke zu dem jeweiligen Thema.
Gesetz gibt den originalen Wortlaut eines Artikels oder Paragrafen der Gesetzgebung wieder.
Neben Haftungsfragen bei Tätigkeiten aus dem pflegerischen und ärztlichen Aufgabenbereich, werden u. a. auch die Themen Arbeitsrecht und Sozialrecht behandelt.
Die 4. Auflage entspricht den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die grafischen Elemente des Layouts geben klare Strukturen, eine gute Lesbarkeit und die Möglichkeit zur schnellen Orientierung:
Merke fasst wichtige Inhalte kurz zusammen.
Info enthält interessante Fakten und Informationen, die über den Lehrplan hinausgehen; sie dienen der Vertiefung der Inhalte.
Praxisfälle sind Fallbeispiele, anhand derer das Pflegewissen praktisch erarbeitet wird.
Aufgaben ermöglichen die selbstständige Überprüfung des Wissensstands.
Literatur am Ende eines Kapitels verweist auf weiterführende Schriftwerke zu dem jeweiligen Thema.
Gesetz gibt den originalen Wortlaut eines Artikels oder Paragrafen der Gesetzgebung wieder.