Das Thüringer Hochschulgesetz ist das Gesetz, das die Organisation, die Aufgaben und die Finanzierung der Hochschulen in Thüringen regelt. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Thüringer Hochschulen und legt die Rahmenbedingungen für Studium, Lehre und Forschung fest.Das Thüringer Hochschulgesetz regelt unter anderem die Zuständigkeiten der Hochschulgremien und -organe, die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen sowie zwischen den Hochschulen und anderen Einrichtungen und Institutionen, die Bildung und Befugnisse von Präsidium, Senat und Fakultäten, die Aufgaben und Rechte der Studierenden sowie die Einrichtung und Durchführung von Studiengängen.