Waffengesetz (WaffG)Vollzitat:"Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist"Rechtsstand: 19. Juni 2020Gesetzestext für Ausbildung, Studium und Praxis.Inhalt:Abschnitt 1 - Allgemeine BestimmungenAbschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder MunitionUnterabschnitt 1 - Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und MunitionserlaubnisseUnterabschnitt 2 - Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, AusnahmenUnterabschnitt 3 - Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte PersonengruppenUnterabschnitt 4 - Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, BewachungsunternehmerUnterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des GesetzesUnterabschnitt 6 - Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und NachweispflichtenUnterabschnitt 6a - Besondere Regelungenzum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von SalutwaffenUnterabschnitt 7 - VerboteAbschnitt 3 - Sonstige waffenrechtliche VorschriftenAbschnitt 4 - Straf- und BußgeldvorschriftenAbschnitt 5 - Ausnahmen von der Anwendung des GesetzesAbschnitt 6 - Übergangsvorschriften, VerwaltungsvorschriftenAnlage 1 (zu § 1 Abs. 4) - BegriffsbestimmungenAnlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) - Waffenliste