BKA, POLIZEI UND VERFASSUNGSSCHUTZ OHNE WIRKUNG BEI RECHTSEXTREMISMUSKAPITALE REALIEN ZUR DOKUMENTATION DER GRÜNDE DEUTSCHER GEWALT IM INNEREN (I - III)PATHOGENE STRUKTUREN (I - II)DENN SIE (W/M) WISSEN NICHT, WAS SIE (SICH UND ANDEREN AN)TUN(ÖFFENTLICHE) GEWALT - RECHT(SEXTREMISMUS) ... VON WEM GEGEN WEN ZU WESSEN LASTEN?DIE SEELISCHE ENERGIEBILANZ AUS UNTERWÜRFIGKEIT - GEHORSAM - FRUSTRATION - AGGRESSIONFRAGWÜRDIGSTE FÜHRUNGSZEUGNISSE"RECHT"(SEXTREMISMUS) IN "AUTHORISIERTEN HÄNDEN" (I - III)KRIMINALISIERUNG DES WIDERSTANDES GEGEN DIE "ÖFFENTLICHE GEWALT" "AUTHORISIERTER HÄNDE" (I - VI)ZIVILER "POLIZEISTAAT" DER BEAMTUNG ÖFFENTLICHER VERRECHTLICHUNGTOTALER BEAMTENBLOCK DER GEWALTBEREITSCHAFT, -AUSÜBUNG UND SCHULDZUWEISUNG (I - II)HERRN JOACHIM HERRMANN: ANGST KANNTE DER "MÜNCHNER IM HIMMEL NICHT" (I - II)ANMERKUNG ZUR GEWALTFREIHEIT VON POLIZISTEN IN DEUTSCHLANDANMERKUNG ZUR GEWALTFREIHEIT ANDERER UNIFORMIERTER GEISTER UND GEMÜTER IN DEUTSCHLAND (I - III)ANMERKUNG ZUR JURISTISCHEN GESTALTUNGSFREIHEIT-DER GEWALT WAHLWEISE ALS GEBOT ODER VERBOT (I - II)NACHGEDANKEN VOM 08.05.2018 ZUM 08.05:1945 (I - II)STRAFTATEN IM AMT ODER GRAUZONEN DES RECHTSZUM "RECHT 'AM' BÜRGER" (I - VI)Zur Unschärfe der VerfassungZur Unschärfe der Verfassung des SubjektsZur Unschärfe der Verfassung des RechtswegesZur Unschärfe der Verfassung der Zeit (I - II)Zur Verschärfung der Verfassung des Blickwinkels und GesichtspunktesZUR ÜBERPRÜFUNG DER ZUVERLÄSSIGKEIT DER RICHTIGEN SPRACHE UND RECHTSSPRACHE (I - II)ABSOLUTE(R) (A) FIKTION (B) HYPOTHESE (C) SCHWACHSINN (D) TELEVISION (E) VISION (F) WAHNSINN?! (I - III)KRIMINALISIERUNG DES WIDERSTANDES GEGEN DIE "ÖFFENTLICHE GEWALT" "AUTHORISIERTER HÄNDE" (I - VI)ZIVILER "POLIZEISTAAT" DER BEAMTUNG ÖFFENTLICHER VERRECHTLICHUNGTOTALER BEAMTENBLOCK DER GEWALTBEREITSCHAFT, -AUSÜBUNG UND SCHULDZUWEISUNG (I - II)CODA - GESELLSCHAFTLICHE REGRESSIONQUELLEN ZU QUELLEN DER GEWALT