Nach der neuen EU-Grundverordnung zum Datenschutz (DS-GVO) muss ein angemessenes Sicherheitsniveau für die erhobenen Daten sichergestellt werden. Gesundheitsdaten unterliegen dabei einem besonderen Schutz. Alle Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen dabei entsprechend geschult werden (gemäß Artikel 9, 39 DS-GVO).Die neue Rechtslage muss in den geltenden Verfahren umgesetzt und die Mitarbeiter müssen entsprechend der neuen Rechtslage zum Datenschutz unterwiesen werden. Stichtag für die Umsetzung der Neuerungen ist der 28. Mai 2018, ab da gilt nur noch das neue Recht. Insofern müssen dann auch die Unterweisungen der neuen Rechtslage und den neuen Erfordernissen an Datenschutz und IT-Sicherheit entsprechen.Zur Entlastung und um den Vorbereitungsaufwand für die Unterweisung der Mitarbeiter zu minimieren, gibt es das neue Datenschutz-Paket, bestehend aus der "PRAXIS-DVD Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen" und dem Merkblatt "Datenschutz und Schweigepflicht im Gesundheitswesen".