Autor: Vera
Datum: 20.09.2024
Tags: Empfehlung

Am 20. September feiern wir in Deutschland den Weltkindertag. Um Kinder rund um den Globus gleichermaßen zu schützen und zu fördern, haben die Vereinten Nationen im Jahr 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes beschlossen. In diesem Übereinkommen, auch UN-Kinderrechtskonvention genannt, legen 54 Artikel einen verbindlichen Mindeststandard für Kinderrechte fest. Als wichtigste Grundprinzipien gelten das Recht auf Nicht-Diskriminierung, das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, die Einhaltung der Kindesinteressen und das Recht auf Beteiligung. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in fast allen Ländern der Welt. 

Eine verständliche und kindgerechte Zusammenfassung der Kinderrechte gibt der Erklärfilm des Deutschen Kinderhilfswerks e. V.:




Spielen – für eine gesunde Entwicklung

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“ – so steht es in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Spielen ist ein Kinderrecht – und unerlässlich für die gesunde körperliche und geistige Entwicklung des Menschen.

Beim Spielen trainieren Kinder ihre Wahrnehmung, lernen, sich zu konzentrieren und erweitern ihre sprachlichen Fähigkeiten. So entdecken Kids ganz spielerisch, was in ihnen steckt. Auch bei uns im Shop gibt es knifflige Denkspiele, Experimentierkästen und Motorikspiele, die es Kindern ermöglichen, sich und ihr Können frei zu entfalten. Unsere aktuellen Empfehlungen haben wir in einer Liste zusammengefasst:




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