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Insgesamt 2 BewertungenBewertung vom 28.01.2009 | ||
Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst Ich kann dieses Skript ruhigen Gewissens empfehlen. zu beachten ist, dass das Skript von einem Bayerischen Verfasser beruht. Aber das ist hier keinesfalls ein Problem, da die Spielregeln vor allen Gerichten gelten, unabhängig in welchem Bundesland man sich befindet. Sollten doch einmal Besonderheiten bestehen, so wird auf diese Rücksicht genommen 1 von 1 Kunden fanden diese Rezension hilfreich. |
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