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Bewertungen
Insgesamt 406 BewertungenBewertung vom 11.02.2021 | ||
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Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist ein wichtiger Gesetzestext für das Internationale Privatrecht. Anders als man vom Titel der Verordnung ausgehend meinen könnte, behandelt sie nicht das materielle Erbrecht für die EU-Staaten; es handelt sich vielmehr um Normen, die das Internationale Privatrecht für mehrere EU-Staaten einheitlich regelt. Es geht also nicht um die Frage, wie etwa die Bundesrepublik Deutschland ihr Erbrecht regelt, sondern das Erbrecht welchen Staates zur Anwendung kommt, wenn ein bestimmter Sachverhalt Verbindungen zu mehreren Staaten aufweist. Insofern ist die EuErbVO ein bedeutender Rechtstext. Wer sich näher damit beschäftigen möchte oder muss, kann sich nun an einen Kommentar halten: "EuErbVO. Kommentar zu EU-Erbrechtsverordnung" wurde von Astrid Deixler-Hübner und Martin Schauer herausgegeben und ist in einer Kooperation vom Manz-Verlag in Wien und von Nomos in Baden-Baden erschienen. |
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Bewertung vom 11.02.2021 | ||
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Adversus Valentinianos/De carne Christi - Gegen die Valentinianer/Über den Leib Christi Zwei altkirchliche Texte enthält dieser bei Herder in der Reihe "Fontes Christiani" erschienene Band: "Adversus Valentinianos" und "De carne Christi" von Tertullian. Beide Schriften wenden sich gegen altkirchliche Irrlehren. "Adversus Valentinianos" kämpft gegen die heute eher schwer zu greifende Gruppe der Valentinianer; sie stellten eine gnostische Gruppierung dar, die ein komplexes Gedankengebilde rund um ein höchstes Seiendes und seine 30 Emanationen vertritt. Spannend ist die Schrift des Tertullian, der kaum Argumente gegen diese Lehre darstellt, sondern vielmehr schon durch die Art seiner Darstellung dieser Lehre ihre Unvernünftigkeit, ja auf polemische Weise geradezu ihre Lächerlichkeit unterstreicht. Anders "De carne Christi": Diese Schrift wendet sich gegen verschiedene, sogenannte "doketistische" Lehren. Gemeinsam ist ihnen, dass sie davon ausgehen, Jesus Christus sei nicht wirklich Mensch geworden, habe nicht wirklich Fleisch angenommen. Es hatte nur den Anschein, es schien nur so, als sei er geboren worden, als wäre er am Kreuz gestorben. Diese Lehren versucht Tertullian zu widerlegen; ausgehend vom zu erlösenden Menschen zeigt er auf, dass es dem Gott, der das Fleischliche erlösen wollte, nicht gegen den Willen gehen konnte, gar selbst Fleisch anzunehmen - gerade, weil es so unglaublich scheint. |
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Bewertung vom 10.02.2021 | ||
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Eine hervorragende Einführung in das Recht ist bei C.F. Müller erschienen: "Juristische Methodenlehre" von Mike Wienbracke in der Reihe "JURIQ Erfolgstraining". In vier sehr klar gegliederten Schritten bietet der Autor eine Einführung in das Rechtssystem. Am Beginn steht ein Kapitel der "Einführung", das sich etwa mit den Rechtsquellen oder der Anwendung des Rechts beschäftigt. Der zweite Teil widmet sich der Handhabung des Gesetzes und damit der Struktur von Rechtsnormen und vor allem der Auslegung von Normen. Hier haben die einzelnen juristischen Methoden im engeren Sinne ihren Platz: Wienbracke führt in die verschiedenen juristischen Auslegungsmethoden ein, behandelt die grammatische, systematische, historische und teleologische Auslegung sowie natürlich die Analogie. Im dritten Kapitel des Bandes geht es dann um die Rechtsfortbildung, am Schluss um konkrete Hinweise zur Fallbearbeitung. |
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Bewertung vom 10.02.2021 | ||
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Vertragliche Schuldverhältnisse Die vertraglichen Schuldverhältnisse sind ein absoluter Schwerpunkt im juristischen Studium - und wohl auch der Bereich, in dem die meisten Menschen Rechtsprobleme haben können: Wenn sich eine Kaufsache als mangelhaft erweist, wenn die Mietwohnung gekündigt wird, wenn der Leasingwagen Probleme macht. Ein hervorragendes Lehrbuch dazu ist bei Mohr Siebeck erhältlich: "Vertragliche Schuldverhältnisse" von Jürgen Oechsler. Der Autor bietet die einzelnen Vertragstypen in sehr übersichtlicher Form dar: Der Kaufvertrag macht den Anfang, gefolgt von Darlehen, Leasing, unentgeltlichen Rechtsgeschäften, Miete und Pacht, Dienst- und Behandlungsvertrag, Werkvertrag, Reiserecht, Maklergeschäften, Geschäftsbesorgung, Bürgschaft und "sonstigen Verträgen". Das Kräfteverhältnis entspricht der Bedeutung in Lehre und Praxis, wenn etwa für den Kaufvertrag knapp 400 Seiten aufgewendet werden, für Auslobung und Gewinnzusage aber nur fünf. |
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Bewertung vom 09.02.2021 | ||
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Gerade das Verwaltungsrecht ist gekennzeichnet durch eine Fülle nebeneinander stehender Gesetze. Während sich etwa das Studium im Strafrecht auf zwei Gesetze konzentriert - das StGB und die StPO - und sich ein sehr großer Teil des Zivilrechtsstudiums im BGB bewegt, beherrschen viele Gesetze das Verwaltungsrecht: Alleine im Allgemeinen Teil sind es die VwGO, das VwVfG, das VwVG und das VwZG. Ganz zu schweigen von den besonderen Gesetzen bezüglich des Baurechts, des Polizeirechts oder auch des Kommunalrecht. Übersicht über den Allgemeinen Teil bietet allerdings ein bei Nomos in der Reihe NomosKommentar erschienenes Werk: "Verwaltungsrecht. VwVfG, VwGO, Nebengesetze" wurde von Michael Fehling, Berthold Kastner und Rainer Strömer herausgegeben. Es bietet die oben genannten Gesetze, wobei der Schwerpunkt auf VwVfG und VwGO liegt. |
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Bewertung vom 09.02.2021 | ||
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Mord mit verteilten Rollen / Ein Fall für Hercule Poirot Bd.27 Hercule Poirot wird zu einem sehr seltsamen Fall gerufen - der eigentlich noch gar keiner ist. Seine Bekannte Ariadne Oliver, die berühmte Schriftstellerin, soll auf einem englischen Landsitz für ein großes Gartenfest einen Krimi inszenieren - eine Art Schnitzeljagd, bei die Gäste im Laufe des Tages eine Leiche finden und den Mord aufklären sollen. All das ist natürlich nur ein Spiel, eine geschickte Inszenierung. Und dennoch har Ariadne Oliver ein komisches Gefühl. Irgendetwas stimmt ihrer Ansicht nach bei diesem Fall einfach nicht. Also soll Hercule Poirot kommen, um ein mögliches Verbrechen zu verhindern. Indes, es gelingt ihm nicht. Ein junges Mädchen, das die Leiche spielen sollte, wird getötet. Die Frau des Hausbesitzers verschwindet. Bald sind sich die Polizei und Hercule Poirot sicher: Das eigentliche Verbrechen wurde an der Hausherrin verübt. Das junge Mädchen wurde Zeugin und musste sterben. Doch wochenlang kann nicht einmal der berühmte Detektiv den Fall lösen - bis es ihm wie Schuppen von den Augen fällt und sein Verstand am Ende doch triumphieren muss. |
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Bewertung vom 09.02.2021 | ||
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Der "Schott" ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher Begleiter für alle, die sich auf die Feier des Sonntagsgottesdienstes vorbereiten wollen. Er enthält die liturgischen Texte und die von der jeweiligen Leseordnung vorgesehenen Lesungen aus der Heiligen Schrift. Für die Sonn- und Feiertage gibt es drei Bände, entsprechend für die Lesejahre A, B und C. Nachdem diese Bände nun entsprechend der neuen Einheitsübersetzung aktualisiert erscheinen sind, bringt der Herder-Verlag einen vierten Band auf den Markt: "SCHOTT Kar- und Osterwoche". Dieser Band folgt grundsätzlich nicht der Aufteilung in die drei Lesejahre; vielmehr beginnt der Band mit der Feier des Palmsonntags und endet mit dem Zweiten Sonntag der Osterwoche; er umfasst also die Kar- und die Osterwoche. Innerhalb der einzelnen gottesdienstlichen Feiern sind dann - sofern nicht die Lesetexte ohnehin jedes Jahr gleich sind, wie das etwa die alt- und neutestamentlichen Lesungen der Osternacht mit Ausnahme des Evangeliums betrifft - die einzelnen Lesejahre gesondert dargeboten. 1 von 1 Kunden fanden diese Rezension hilfreich. |
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Bewertung vom 08.02.2021 | ||
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Die seltsamsten Sprachen der Welt Gibt es seltsame Sprachen? Kann man Sprachen in "normal" und "außergewöhnlich" einteilen? Diesen Eindruck könnte ein Titel aus dem Beck-Verlag erwecken: "Die seltsamsten Sprachen der Welt. Von Klicklauten und hundert Arten, ich zu sagen" von Harald Haarmann. Schon im Vorwort macht der Sprachwissenschaftler aber klar: Das Buch "behandelt Sprachen, die uns aus der Perspektive des Deutschen seltsam vorkommen, aber auch Sprachen, die seltene Merkmale aufweisen, etwa besondere Baupläne, und in diesem Sinne seltsam genannt werden." Nicht eine ganze Sprache ist also zwingend seltsam, sondern bestimmte Aspekte, die uns aus dem deutschen Denken her unverständlich vorkommen müssen. |
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Bewertung vom 03.02.2021 | ||
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Staatshaftung in der Coronakrise Einer sehr aktuellen Frage geht ein neuer Band aus dem Nomos-Verlag nach: "Staatshaftung in der Coronakrise. Ansprüche bei rechtmäßigen und unrechtmäßigen COVID-19-Schutzmaßnahmen" wurde von Benedikt Quarch, Dennis Geissler, Pierre Plottek und Melanie Epe herausgegeben. Schon im Vorwort wird die Bedeutung der Fragestellung deutlich: Das Werk "beantwortet die Frage, ob und inwiefern der Staat für - teils rechtmäßige, teils rechtswidrige - COVID-19-Schutzmaßnahmen zur Haftung herangezogen werden kann." Diese Frage wird im folgenden beantwortet. Die Gliederung kann an Klarheit gar nicht mehr übertroffen werden. Zunächst werden die Grundlagen beantwortet: Der erste Beitrag des Bandes fragt, was Staatshaftung überhaupt meint. Der zweite Beitrag stellt sehr kurz, übersichtlich knapp die geltenden Corona-Maßnahmen dar. Im dritten Beitrag geht es dann um die Entschädigungsregelungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die insbesondere in den § 56 Abs. I und § 65 IfSG geregelt sind und etwa Ansprüche bei der Schließung von Betreuungseinrichtungen betreffen oder beim Ausübungsverbot einer Erwerbstätigkeit. |
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Bewertung vom 01.02.2021 | ||
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Jeanne d'Arc oder Johanna von Orleans - die junge Frau aus dem 15. Jahrhundert ist bist heute eine Ikone. Im Hundertjährigen Krieg versprach sie dem französischen König, die Belagerung der Stadt Orleans durch englische Truppen zu beenden und ihm selbst die Salbung und Krönung zum König in Reims zu ermöglichen. Die Frau aus dem Osten Frankreichs trat mit dem Anspruch auf, von Gott selbst gesandt zu sein: Sie wurde geleitet von Stimmen der heiligen Katharina und der heiligen Margaret. Und tatsächlich: Unter ihrer Führung wurde die Stadt Orleans befreit und der König konnte tatsächlich gesalbt und gekrönt werden. Doch die weitere Geschichte entwickelt sich zum Drama: Johanna wird von gegnerischen Truppen festgesetzt und in Rouen wird ihr der Prozess gemacht. 1431 beginnt der Inquisitionsprozess, der ihr zum Vorwurf macht, in Wahrheit eben nicht von Gott gesandt zu sein, sondern vielmehr einem wiedergöttlichem Auftrag zu folgen, gar eine Hexe zu sein. Am 30. Mai 1431 schließlich wird Jeanne d'Arc in Rouen hingerichtet, zwanzig Jahre später aber erfolgt ihre Rehabilitation, in der katholischen Kirche wird sie als Heilige verehrt. |
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