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Benedikt Bögle

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Insgesamt 406 Bewertungen
Bewertung vom 07.10.2020
Funkenmord / Kommissar Kluftinger Bd.11
Klüpfel, Volker;Kobr, Michael

Funkenmord / Kommissar Kluftinger Bd.11


sehr gut

Noch immer muss Kommissar Kluftinger über einem alten Fall brüten: 1985 wurde eine junge Lehrerin getötet und in einem "Funkenfeuer" verbrannt. Kluftinger hatte damals bereits ermittelt und einen Verdächtigten festgenommen, der für die Tat auch verurteilt wurde. Nur: Der Verurteilte hat die Tat nicht begannen, Kluftinger muss noch vor dem Tod des vermeintlichen Mörders seinen Irrtum einsehen und macht sich schwere Vorwürfe. Umso wichtiger ist ihm dieser Fall, umso dringender will er den wahren Täter finden. Seine Ermittlungen konzentrieren sich bald auf eine Clique damals Jugendlicher, deren Klassenlehrerin das Mordopfer war. Irgendetwas haben sie mit dem Mordfall zu tun - aber ist unter ihnen auch der Täter, von heimlicher Liebe zum Mord getrieben? Der Fall kommt ins Rollen, als einer der Beteiligten Selbstmord begeht. Zumindest sollen die Ermittler an einen Selbstmord glauben - in Wahrheit haben die Schuldigen von damals wieder eine Tat begangen.

Für einen Kluftinger-Roman bleibt "Funkenmord" tatsächlich bis zum Schluss spannend. Kluftinger ermittelt nicht nur, sondern muss - auch das keine Neuheit vom Autorenduo Klüpfel und Kobr - auch privat einiges regeln. Seine Frau Erika leidet unter Depressionen, der Kommissar muss eigenständig mit einer Waschmaschine umgehen, ist erstaunt über die Preise eines Thermomix und gibt sich einmal mehr seiner Vorliebe für Kässpatzen hin. Zugleich gibt es auf dem Kommissariat eine neue Kollegin, die als Ersatz für den im letzten Band getöteten Strobl dienen soll und den Männerhaufen ein wenig durcheinanderbringt. Es wirkt, als würde Kluftinger immer mehr zu einem Menschen. Während er in den ersten Bänden eigentlich nur eine wandelnde Parodie, eine völlig überzeichnete Witzfigur war, kann man mittlerweile so etwas wie einen Charakter erahnen. Das ist erfreulich. Gleichzeitig rekurriert dieser Band immer wieder auf den Vorgänger, "Kluftinger" (2019). Selbst wer diesen Band gelesen hat, dürfte sich nicht mehr an alle Details erinnern. Das macht es teilweise schwer, der Erzählung ganz zu folgen. Insgesamt aber: Ein spannender und sehr kurzweiliger Roman.

Bewertung vom 07.10.2020
Das Geheimnis der vier Briefe
Hannah, Sophie

Das Geheimnis der vier Briefe


ausgezeichnet

Vier Menschen bekommen einen Brief, in dem sie des Mordes an einem gewissen Barnabas Pandy bezichtigt und aufgefordert werden, sich bei der Polizei zu stellen. Unterzeichnet ist der Brief vom Meisterdetektiv Hercule Poirot – der aber kennt weder das vermeintliche Mordopfer noch die vier Adressaten der Briefe, die der belgische Detektiv selbst nicht unterzeichnet hat. Was soll dieses seltsame Spiel? Tatsächlich verstarb mehrere Wochen zuvor ein gewisser Barnabas Pandy. Der alte Mann starb in seiner Badewanne, auf einen Mord wies nichts hin. Das alles stellt Hercule Poirot vor mehrere Rätsel: Wurde Barnabas Pandy das Opfer eines Mordes? Wieso aber weist der anonyme Briefeschreiber Poirot dann nicht einfach auf das unentdeckte Verbrechen hin, sondern fingiert vier Briefe des Detektivs? Geht es dem Autor einfach nur darum, seine wahre Identität zu verschleiern oder möglichst viel Aufmerksamkeit zu erlangen? Und am wichtigsten: In welchem Zusammenhang stehen die vier Empfänger der Briefe?

Unterstützt wird Hercule Poirot bei seinen Ermittlungen von einem Polizeibeamten und dem Vater eines der Mordverdächtigen. Zu dritt gehen sie verschiedene Möglichkeiten durch – bis Poirot am Ende natürlich den Fall meisterhaft löst. Autorin dieses Bandes ist nicht Agatha Christie selbst, vielmehr entstand dieser Roman erst im Jahr 2018 und wurde von Sophie Hannah verfasst. Die Autorin schafft es tatsächlich, den Stil Christies meisterhaft zu imitieren. Der Hang zu verworrenen Familiengeschichten, zu einem möglichst unblutigen und undurchschaubaren Mord, die völlig überraschende Lösung am Ende des Falles – all das weist direkt auf Agatha Christie selbst hin. Hier ist ein durchaus packender Roman entstanden, der – anders könnte es gar nicht sein – bis zuletzt überraschen kann.

Bewertung vom 06.10.2020
Das fehlende Glied in der Kette
Christie, Agatha

Das fehlende Glied in der Kette


sehr gut

Emily Inglethorp ist tot. Sie starb an den Folgen einer Vergiftung. Ihre Verwandtschaft glaubt schnell, den Mörder zu kennen: Ihren Mann Alfred, der allen von Anfang an suspekt war und der, so meinen die Hinterbliebenen, aus Geldgier seine Frau getötet hat. Nur Beweise für diesen Mord fehlen. Eine passende Fügung, dass sich Hastings im Landsitz des Opfers befindet. Er wiederum kennt den berühmten Meisterdetektiv Hercule Poirot, der – wie es der Zufall will – im benachbarten Dorf weilt. Poirot übernimmt willig die Ermittlungen. Die aber gestalten sich schwieriger als gedacht. Zu viele Personen haben ein Motiv, immer mehr Personen erscheinen des Mordes verdächtig. Der Verdacht gegen den Ehemann lässt sich bald entkräften – für den Zeitpunkt des Mordes hat er ein Alibi. Im Gegenzug dazu weisen immer mehr Verdachtsmomente auf den Sohn des Verstorbenen hin. Nur Hercule Poirot kann diesen Fall lösen.

„Das fehlende Glied in der Kette“ ist der erste Roman um Hercule Poirot aus der Feder von Agatha Christie. Und schon in diesem Band entwickelte die Autorin Motive, die in allen Romanen um den belgischen Ermittler eine Rolle spielen werden: Das Problem verschlossener Räume, die zunächst scheinbare Evidenz des Falles, die vertrauliche wie befremdliche Persönlichkeit des Ermittlers, die überraschende Lösung am Ende des Falles.“Das fehlende Glied in der Kette ist so etwas wie die Blaupause zu vielen weiteren Romanen. Die Brillanz etwa des „Mordes im Orientexpress“ erreicht dieser Band noch nicht. Dennoch ist er unterhaltsam und zeigt alle typischen Charakteristika eines echten Agatha-Christie-Krimis.

Bewertung vom 05.10.2020
Das Geheimnis von Chimneys
Christie, Agatha

Das Geheimnis von Chimneys


ausgezeichnet

Anthony Cade soll einen eigentlich sehr einfach anmutenden Auftrag ausführen: die Memoiren eines Verstorbenen Staatsmannes, des Grafen Stylptitsch aus der fiktiven Herzoslovakei, sollen an ein Verlagshaus in London übergeben werden. Kaum dort angekommen, merkt Anthony Cade, dass der Auftrag alles andere als einfach ist. Vielmehr wollen verschiedene Parteien aus dem süd-osteuropäischen Land an die Memoiren des Verstorbenen kommen – sie befürchten, der neue Thronfolger könnte durch den Text kompromittiert werden.

Zu allem Überfluss wird dieser Thronfolger getötet, auf dem Landsitz eines englischen Adligen. Wer ist der Mörder? Und was hat das mit einem französischen Meisterdieb zu tun? Anthony Cade stürzt sich in die Ermittlungen, eine schöne Frau an seiner Seite. Das Team ist auf der Suche nach dem Mörder und begibt sich dabei in höchst brisante politische Verwirrungen. Immer weiter verstricken sich die Erzählstränge. Mit dem Ende dieses Romans hat sich Agatha Christie wahrhaft selbst übertroffen: unerwarteter könnte die Auflösung des Rätsels wahrhaft nicht mehr sein. Eine tolle Erzählung, die immer mehr an Fahrt aufnimmt und grandiose Unterhaltung bietet.

Bewertung vom 03.09.2020
Versammlungsrecht

Versammlungsrecht


ausgezeichnet

Gerade in der Corona-Krise ist das Versammlungsrecht im Fokus: Welche Versammlungen dürfen stattfinden, welche nicht? Aber auch außerhalb der Krise ist das Versammlungsrecht ein sensibler Bereich: Auf der einen Seite steht die überragende Bedeutung der Versammlungen für das Wesen der Demokratie, die auch einer Minderheit die Kundgabe ihrer Meinung zusichert und ihr damit auch die Möglichkeit eröffnet, eines Tages zur Mehrheit zu werden. Gleichzeitig sollen Versammlungen angemeldet werden; nicht selten kommt es auch zu erheblichen Problemen: Konflikte mit Gegendemonstrationen, Ausschreitungen, Kämpfe mit der Polizei.

Wer mit dem Versammlungsrecht arbeiten muss oder sich umfassend informieren möchte, kann sich an einen Kommentar aus dem Nomos-Verlag halten: "Versammlungsrecht des Bundes und der Länder" wurde von Ridder, Breitbach und Deiseroth herausgegeben. Im Wesentlichen lässt sich dieser Band in drei Bereiche einteilen. Am Beginn stehen - für einen Kommentar eher ungewöhnlich, aber gleichwohl sinnvoll - historische Ausführungen zum Versammlungsrecht. Es folgt eine Kommentierung des Bundesrechts. Dass dabei das Versammlungsgesetz zur Ausführung gelangt, verwundert nicht, ebenso wenig die Ausführungen zu Art. 8 des Grundgesetzes. Hervorzuheben sind hier aber auch die für das Versammlungsrecht relevanten Kommentierungen entsprechender Straftatbestände, etwa des Landfriedensbruches oder der Volksverhetzung.

Als dritter Teil des Bandes schließen sich Kommentierungen zu den Vorschriften der Länder an. Dabei werden die Vorschriften der jeweiligen Landesverfassungen kommentiert sowie die jeweiligen Versammlungsgesetze, soweit solche vorhanden sind. Damit haben die Autoren einen sehr umfassenden Band geschaffen. Wer sich auch mit Landesrecht beschäftigen möchte, muss hier nicht mehr zu eigenen Publikationen greifen; vielmehr kombiniert dieser Kommentar die Aspekte gleichermaßen des Bundes- wie des Landesrechtes. Dies erleichtert jedenfalls auch die Vergleichbarkeit verschiedener versammlungsrechtlicher Bestimmungen wie etwa die oft eher feinen Differenzen zwischen dem Bundes- und dem Landesrecht.

Bewertung vom 30.08.2020
Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise
Kersten, Jens;Rixen, Stephan

Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise


ausgezeichnet

Versagt unsere Verfassung während der Corona-Krise? Oder anders gesagt: Erleben wir im Augenblick auch eine Verfassungskrise? Bisweilen könnte man diesen Eindruck vielleicht bekommen: Ein großer Teil der Grundrechte war zumindest zum bisherigen Höhepunkt der Pandemie eingeschränkt. Versammlungen (Art. 8 GG) und Gottesdienste (Art. 4 GG) waren unmöglich, ebenso mussten die Menschen Einschränkungen ihrer Geschäfte (Art. 12 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) hinnehmen, da soziale Kontakte gar nicht oder zumindest nur eingeschränkt möglich waren. War oder ist also die Verfassung in der Krise? Dieser Frage geht ein Buch der beiden Statsrechtler Jens Kersten und Stephan Rixen nach: "Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise" ist bei C.H. Beck erschienen. Und schon der Titel macht klar: Nicht der Verfassungsstaat selbst ist in der Krise.

Die beiden Autoren zeigen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Verfassungsstaat auf. Das betrifft die Einschränkung von Grundrechte, Auswirkungen auf den Sozialstaat und das Parlament. Die erste wichtige Klärung nehmen die beiden Autoren mit Blick auf die Frage nach dem Ausnahmezustand vor. "Im Normalzustand gilt die Verfassung, im Ausnahmezustand nicht. In der Corona-Krise gilt das Grundgesetz, an dem alle Gesetze und Rechtsverordnungen, Informations- und Verwaltungsakte zu messen sind, die von Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung für die Bekämpfung der Pandemie eingesetzt werden." Mit anderen Worten: Das Grundgesetz gilt nach wie vor. Staatsrechtlich ist das also eigentlich kein Ausnahmezustand. Bei jedem einzelnen Grundrechtseingriff ist daher - wie auch außerhalb der Corona-Pandemie - zu fragen, ob er verhältnismäßig ist. Angesichts des hohen Schutzgutes Leben, dem all die Verordnungen und Gesetze zu dienen bestimmt sind, wird man viele Grundrechtseinschränkungen zumindest für begrenzte Zeit hinnehmen müssen.

Das heißt nicht, dass der Gesetzgeber immer richtig gehandelt hat. So etwa sahen viele Verordnungen der Bundesländer vor, dass Versammlungen verboten sind, sofern sie nich aktiv erlaubt werden. Dies kehrte den Sinn von Art. 8 GG geradezu um, demnach Versammlungen immer erlabt sind, sofern sie nicht aktiv verboten werden. Also war die Regelung unverhältnismäßig und griff gar in den Wesensgehalt eines Grundrechtes ein. Folgerichtig wurden diese Normen von den Gerichten aufgehoben. Auch das zeigt: Die Verfassung galt und gilt immer noch, auch während der Pandemie.

Dabei beleuchten Die Autoren auch die rechtlichen Schwierigkeiten, die Corona mit sich bringt - etwa für die Sitzungen des deutschen Bundestages. Zunächst hatten sich die Fraktionen auf ein Verfahren geeinigt, durch das jede Partei nur verringert Abgeordnete in die Sitzungen entsandte. So konnte der Abstand eingehalten werden, das Kräfteverhältnis der politischen Lager blieb unangetastet. Auf Dauer kann aber auch durch eine derartige Absprache ein Abgeordneter nicht von Sitzungen ausgeschlossen werden, hieße das doch, sein Recht fundamental zu beschneiden.

Insgesamt zeigen Kersten und Rixen hier, wie ein Diskurs über die Pandemie gelingen kann: Sachlich, informiert, ausgewogen. Dabei geht es den Autoren nicht darum, dem Gesetz- oder Verordnungsgeber immer den Rücken frei zu halten, noch pauschal alle Bemühungen zu verurteilen. Sie zeigen vielmehr konsequent, was in der Pandemie geht und was auch in der Notsituation dem Gesetzgeber verwehrt bleibt. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur (juristischen) Debatte über die Pandemie und zeigen gleichzeitig, dass die damit verbundenen Fragen noch nicht geklärt sind. Vielmehr wird man auch nach dem Ende dieser Pandemie über eine sinnvolle Weiterentwicklung des Infektionsschutzes nachdenken müssen. Einen ersten Baustein dazu liefert der vorliegende Band.

Bewertung vom 29.08.2020
Examens-Repetitorium BGB-Allgemeiner Teil
Gottwald, Peter;Würdinger, Markus

Examens-Repetitorium BGB-Allgemeiner Teil


ausgezeichnet

In der Reihe "Unirep Jura" erscheint in mittlerweile vierter Auflage das "Examens-Repetitorium BGB-Allgemeiner Teil". Begründet wurde es von Peter Gottwald, fortgeführt nun von Markus Würdinger. Bereits im Vorwort stellt der Autor fest: "Während eine Vorlesung zum Allgemeinen Teil des BGB für Erst- oder Zweitsemester mit einzelnen Vorgriffen auf das Schuldrecht und das Sachenrecht auskommt, ist eine solche Beschränkung in einem Examensrepetitorium nicht sachgerecht." Mit anderen Worten: Dieser Band kann und will nicht isoliert das erste Buch des BGB zum Inhalt haben, sondern vielmehr Zusammenhänge aufzeigen. Das gelingt dem Autor durchweg.

Anhand von mehr als 110 Fällen wiederholt Würdinger den Stoff des BGB AT. Er tut dies auf eine sehr verständliche und systematische Form. Dabei werden, wie bereits erwähnt, andere Rechtsgebiete mit eingearbeitet. Beispielsweise geht es bei der Vertretungsmacht nicht nur um die §§ 164 ff. BGB, sonder etwa auch um die Schlüsselgewalt aus dem Familienrecht oder auch Vorschriften aus dem HGB. Damit verschafft der Autor einen übersichtlichen Blick über die Themen des BGB AT, selbst wenn diese nicht dort, sondern an anderer Stelle im Gesetz geregelt sind. Ein derartiger Überblick ist für das Examen auch erforderlich.

Im Vorwort stellt der Autor fest: "Dieses Buch dient der Wissenskontrolle, Wiederholung und Vertiefung; es will und kann kein Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB ersetzen." Das ist mehr als verständlich. Der Vorsatz, ein Wiederholungsbuch zu schaffen, verwirklicht sich sodann aber durchweg. Dieser Band kann für die Examensvorbereitung auf jeden Fall empfohlen werden.

Bewertung vom 29.08.2020
Schuldrecht Besonderer Teil
Hirsch, Christoph

Schuldrecht Besonderer Teil


ausgezeichnet

Professor Christoph Hirsch veröffentlicht bei Nomos ein sehr empfehlenswertes Lehrbuch: "Schuldrecht Besonderer Teil" ist dort bereits in sechster Auflage erschienen. Das Lehrbuch beschäftigt sich mit dem vollständigen BT des Schuldrechts. Während andere Reihen oft die vertraglichen Schuldverhältnisse von den gesetzlichen trennen, ist das hier anders: Der Band behandelt die einzelnen Vertragsarten ebenso wie die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungsrecht und die Ansprüche aus Delikt. Gemessen daran ist der Umfang von gut 500 Seiten nicht allzu ausufernd.

Hirsch überzeugt mit einer sehr klaren und verständlichen Sprache, der man als Leser jederzeit ohne Probleme folgen kann. Vor jedem Abschnitt bietet der Autor einen Fall, der kurz gelöst wird und so einen Einstieg in das Thema bietet. Daneben finden sich Literaturempfehlungen, die meist sehr knapp und damit auch übersichtlich gehalten sind. Der Autor entwickelt in der Folge die wichtigsten Punkte des jeweiligen Themas. Immer wieder verweist er auf Schemata, die sich im Internet finden lassen und ein sehr komplexes Frageschema zum richtigen Anspruch bieten. Sehr übersichtlich ist das leider nicht, für den ein oder anderen aber vielleicht durchaus sinnvoll; der Zugang zu den Schemata ist kostenfrei.

Auffällig ist, dass sich das Lehrbuch konsequent an den Bedürfnissen von Studenten orientiert. Dabei hätte man sich allerdings noch das ein oder andere Prüfungsschema gewünscht, das kurz (!) die wichtigsten Voraussetzungen eines Anspruchs bietet. Davon abgesehen handelt es sich hier aber um ein wirklich hervorragendes Lehrbuch. Dabei finden auch diejenigen Schuldverhältnisse Raum, die ansonsten eher stiefmütterlich oder gar nicht behandelt werden, etwa Spiel oder Wette. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse hätten vielleicht ein klein wenig ausführlicher behandelt werden können. Andererseits ist es ein großer Vorteil, das ganze Schuldrecht BT in einem Band zu finden; das bedingt gewisse Kürze. Ein Lehrbuch, das Studenten sehr empfohlen werden kann.