BenutzerTop-Rezensenten Übersicht
Bewertungen
Insgesamt 406 BewertungenBewertung vom 07.10.2020 | ||
![]() |
Funkenmord / Kommissar Kluftinger Bd.11 Noch immer muss Kommissar Kluftinger über einem alten Fall brüten: 1985 wurde eine junge Lehrerin getötet und in einem "Funkenfeuer" verbrannt. Kluftinger hatte damals bereits ermittelt und einen Verdächtigten festgenommen, der für die Tat auch verurteilt wurde. Nur: Der Verurteilte hat die Tat nicht begannen, Kluftinger muss noch vor dem Tod des vermeintlichen Mörders seinen Irrtum einsehen und macht sich schwere Vorwürfe. Umso wichtiger ist ihm dieser Fall, umso dringender will er den wahren Täter finden. Seine Ermittlungen konzentrieren sich bald auf eine Clique damals Jugendlicher, deren Klassenlehrerin das Mordopfer war. Irgendetwas haben sie mit dem Mordfall zu tun - aber ist unter ihnen auch der Täter, von heimlicher Liebe zum Mord getrieben? Der Fall kommt ins Rollen, als einer der Beteiligten Selbstmord begeht. Zumindest sollen die Ermittler an einen Selbstmord glauben - in Wahrheit haben die Schuldigen von damals wieder eine Tat begangen. |
|
Bewertung vom 07.10.2020 | ||
![]() |
Vier Menschen bekommen einen Brief, in dem sie des Mordes an einem gewissen Barnabas Pandy bezichtigt und aufgefordert werden, sich bei der Polizei zu stellen. Unterzeichnet ist der Brief vom Meisterdetektiv Hercule Poirot – der aber kennt weder das vermeintliche Mordopfer noch die vier Adressaten der Briefe, die der belgische Detektiv selbst nicht unterzeichnet hat. Was soll dieses seltsame Spiel? Tatsächlich verstarb mehrere Wochen zuvor ein gewisser Barnabas Pandy. Der alte Mann starb in seiner Badewanne, auf einen Mord wies nichts hin. Das alles stellt Hercule Poirot vor mehrere Rätsel: Wurde Barnabas Pandy das Opfer eines Mordes? Wieso aber weist der anonyme Briefeschreiber Poirot dann nicht einfach auf das unentdeckte Verbrechen hin, sondern fingiert vier Briefe des Detektivs? Geht es dem Autor einfach nur darum, seine wahre Identität zu verschleiern oder möglichst viel Aufmerksamkeit zu erlangen? Und am wichtigsten: In welchem Zusammenhang stehen die vier Empfänger der Briefe? |
|
Bewertung vom 06.10.2020 | ||
![]() |
Das fehlende Glied in der Kette Emily Inglethorp ist tot. Sie starb an den Folgen einer Vergiftung. Ihre Verwandtschaft glaubt schnell, den Mörder zu kennen: Ihren Mann Alfred, der allen von Anfang an suspekt war und der, so meinen die Hinterbliebenen, aus Geldgier seine Frau getötet hat. Nur Beweise für diesen Mord fehlen. Eine passende Fügung, dass sich Hastings im Landsitz des Opfers befindet. Er wiederum kennt den berühmten Meisterdetektiv Hercule Poirot, der – wie es der Zufall will – im benachbarten Dorf weilt. Poirot übernimmt willig die Ermittlungen. Die aber gestalten sich schwieriger als gedacht. Zu viele Personen haben ein Motiv, immer mehr Personen erscheinen des Mordes verdächtig. Der Verdacht gegen den Ehemann lässt sich bald entkräften – für den Zeitpunkt des Mordes hat er ein Alibi. Im Gegenzug dazu weisen immer mehr Verdachtsmomente auf den Sohn des Verstorbenen hin. Nur Hercule Poirot kann diesen Fall lösen. |
|
Bewertung vom 05.10.2020 | ||
![]() |
Anthony Cade soll einen eigentlich sehr einfach anmutenden Auftrag ausführen: die Memoiren eines Verstorbenen Staatsmannes, des Grafen Stylptitsch aus der fiktiven Herzoslovakei, sollen an ein Verlagshaus in London übergeben werden. Kaum dort angekommen, merkt Anthony Cade, dass der Auftrag alles andere als einfach ist. Vielmehr wollen verschiedene Parteien aus dem süd-osteuropäischen Land an die Memoiren des Verstorbenen kommen – sie befürchten, der neue Thronfolger könnte durch den Text kompromittiert werden. |
|
Bewertung vom 03.09.2020 | ||
![]() |
Gerade in der Corona-Krise ist das Versammlungsrecht im Fokus: Welche Versammlungen dürfen stattfinden, welche nicht? Aber auch außerhalb der Krise ist das Versammlungsrecht ein sensibler Bereich: Auf der einen Seite steht die überragende Bedeutung der Versammlungen für das Wesen der Demokratie, die auch einer Minderheit die Kundgabe ihrer Meinung zusichert und ihr damit auch die Möglichkeit eröffnet, eines Tages zur Mehrheit zu werden. Gleichzeitig sollen Versammlungen angemeldet werden; nicht selten kommt es auch zu erheblichen Problemen: Konflikte mit Gegendemonstrationen, Ausschreitungen, Kämpfe mit der Polizei. |
|
Bewertung vom 30.08.2020 | ||
![]() |
Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise Versagt unsere Verfassung während der Corona-Krise? Oder anders gesagt: Erleben wir im Augenblick auch eine Verfassungskrise? Bisweilen könnte man diesen Eindruck vielleicht bekommen: Ein großer Teil der Grundrechte war zumindest zum bisherigen Höhepunkt der Pandemie eingeschränkt. Versammlungen (Art. 8 GG) und Gottesdienste (Art. 4 GG) waren unmöglich, ebenso mussten die Menschen Einschränkungen ihrer Geschäfte (Art. 12 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) hinnehmen, da soziale Kontakte gar nicht oder zumindest nur eingeschränkt möglich waren. War oder ist also die Verfassung in der Krise? Dieser Frage geht ein Buch der beiden Statsrechtler Jens Kersten und Stephan Rixen nach: "Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise" ist bei C.H. Beck erschienen. Und schon der Titel macht klar: Nicht der Verfassungsstaat selbst ist in der Krise. |
|
Bewertung vom 29.08.2020 | ||
![]() |
Examens-Repetitorium BGB-Allgemeiner Teil In der Reihe "Unirep Jura" erscheint in mittlerweile vierter Auflage das "Examens-Repetitorium BGB-Allgemeiner Teil". Begründet wurde es von Peter Gottwald, fortgeführt nun von Markus Würdinger. Bereits im Vorwort stellt der Autor fest: "Während eine Vorlesung zum Allgemeinen Teil des BGB für Erst- oder Zweitsemester mit einzelnen Vorgriffen auf das Schuldrecht und das Sachenrecht auskommt, ist eine solche Beschränkung in einem Examensrepetitorium nicht sachgerecht." Mit anderen Worten: Dieser Band kann und will nicht isoliert das erste Buch des BGB zum Inhalt haben, sondern vielmehr Zusammenhänge aufzeigen. Das gelingt dem Autor durchweg. |
|
Bewertung vom 29.08.2020 | ||
![]() |
Professor Christoph Hirsch veröffentlicht bei Nomos ein sehr empfehlenswertes Lehrbuch: "Schuldrecht Besonderer Teil" ist dort bereits in sechster Auflage erschienen. Das Lehrbuch beschäftigt sich mit dem vollständigen BT des Schuldrechts. Während andere Reihen oft die vertraglichen Schuldverhältnisse von den gesetzlichen trennen, ist das hier anders: Der Band behandelt die einzelnen Vertragsarten ebenso wie die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungsrecht und die Ansprüche aus Delikt. Gemessen daran ist der Umfang von gut 500 Seiten nicht allzu ausufernd. |
|