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Bewertungen
Insgesamt 406 BewertungenBewertung vom 25.10.2019 | ||
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Die beiden Briefe an die Thessaloniker aus dem Neuen Testament stellen einen spannenden Bereich biblischer Wissenschaft dar. Während sich im Ersten Brief an die Thessaloniker eine starke Erwartung der baldigen Wiederkunft Christi findet, drängt der zweite Brief eine solche Erwartung geradezu zurück. Während sich die Wissenschaft einigermaßen sicher ist, der erste Brief stamme vom Apostel Paulus, ist sie sich beim zweiten Brief sehr sicher, er sei nicht vom Völkerapostel selbst verfasst. Wer eine vertiefte Beschäftigung mit den beiden Briefen des Neuen Testaments wünscht, kann sich an zwei Kommentare von Rudolf Hoppe halten: "Der Erste Thessalonikerbrief" und "Der zweite Thessalonikerbrief" sind bei Herder erschienen. |
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Bewertung vom 25.10.2019 | ||
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Die beiden Briefe an die Thessaloniker aus dem Neuen Testament stellen einen spannenden Bereich biblischer Wissenschaft dar. Während sich im Ersten Brief an die Thessaloniker eine starke Erwartung der baldigen Wiederkunft Christi findet, drängt der zweite Brief eine solche Erwartung geradezu zurück. Während sich die Wissenschaft einigermaßen sicher ist, der erste Brief stamme vom Apostel Paulus, ist sie sich beim zweiten Brief sehr sicher, er sei nicht vom Völkerapostel selbst verfasst. Wer eine vertiefte Beschäftigung mit den beiden Briefen des Neuen Testaments wünscht, kann sich an zwei Kommentare von Rudolf Hoppe halten: "Der Erste Thessalonikerbrief" und "Der zweite Thessalonikerbrief" sind bei Herder erschienen. |
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Bewertung vom 25.10.2019 | ||
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Wer in der Praxis Gesetze anwendet, ist immer wieder auch auf Vorlagen angewiesen - etwa für die Klageerhebung und das Geltendmachen eines bestimmten Anspruchs. Eine Hilfe bietet der Nomos Verlag: "BGB. Kommentiertes Vertrags- und Prozessformularbuch" wurde von Reiner Schulze, Herbert Grziwotz und Rudolf Lauda herausgegeben. Dieses Formularhandbuch bietet die Formulare in der Reihenfolge ihres Platzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ganz konkret bedeutet das etwa: Der Band beginnt mit § 1 BGB. Dieser und die folgenden Paragraphen sind abgedruckt, aber nicht mit einem Formular versehen - weil es schlicht keine nötigen Formulare gibt, die im Rahmen etwa von § 2 - "Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein." - nötig wären. Bis § 12 sind die Normen folglich lediglich abgedruckt, bei § 12 bietet der Band zum ersten Mal ein Formular - in diesem Fall: Das Muster einer Klage auf Unterlassung einer Namensnutzung. |
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Bewertung vom 25.10.2019 | ||
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Naht das Ende des Priestermangels? Der Priestermangel stellt für viele Gemeinden ein Problem dar. Die wöchentliche Feier der Eucharistie ist in vielen Pfarreien eben nicht mehr wöchentlich möglich oder zumindest mit Schwierigkeiten verbunden. Auch auf der Amazonas-Synode wurde dieses Thema diskutiert - immerhin gibt es im Amazonas-Gebiet Pfarreien, die nur ein- oder zweimal im Jahr die Heilige Messe feiern können. So sehr das Problem debattiert wird, so entstehen auch Lösungsvorschläge für den Priestermangel. Einen Vorschlag bietet der Pastoraltheologe Paul M. Zulehner: "Naht das Ende des Priestermangels? Ein Lösungsmodell" ist bei Patmos erschienen. |
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Bewertung vom 24.10.2019 | ||
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Vor bereits zwei Jahren scheiterte Martin Schulz mit seiner Vision, Angela Merkel die Kanzlerschaft streitig zu machen und selbst Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu werden. Zwei Jahre sind eine lange Zeit, Schulz ist mittlerweile nicht einmal mehr Parteivorsitzender. Aus seinem Wahlkampf können aber dennoch Lehren gezogen werden. Das liegt insbesondere daran, dass sich Schulz während des Wahlkampfs vom Spiegel-Journalisten Markus Feldenkirchen begleiten ließ. Aus seinen Beobachtungen entstand nicht nur eine Reportage im Spiegel, sondern auch ein Buch: "Die Schulz Story. Ein Jahr zwischen Höhenflug und Absturz" ist bei DVA erschienen. |
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Bewertung vom 22.10.2019 | ||
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Das Schuldrecht hat sicherlich mit Abstand die höchste Examensrelevanz - das gilt nicht nur für den Allgemeinen Teil, sondern ebenfalls für den Besonderen Teil, in dem sich neben den gesetzlichen Schuldverhältnissen auch die verschiedenen Vertragstypen befinden: Kauf-, Werk-, Dienst-, Reisevertrag und die Schenkung. Wer sich als Student in dieses Gebiet einarbeiten möchte, sollte sich an einen Band von C.F. Müller halten: "Schuldrecht Besonderer Teil I" von Achim Bönninghaus ist in der Reihe JURIQ Erfolgstraining erschienen. |
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Bewertung vom 21.10.2019 | ||
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1 Könige 15-22 / Herders theologischer Kommentar zum Alten Testament Das Erste Buch der Könige berichtet vom Tod Davids, dem Wirken seines Sohnes Salomo als sein Nachfolger, den Bau des Tempels, die Königin von Saba und vor allem vom Wirken des Propheten Elija. Weltberühmt etwa sind die Erzählungen von der Bewährung Elijas gegen die heidnischen Priester und in der Folge die Flucht des Propheten: Am Gottesberg Horen begegnet er dem Herrn - nicht im vorüberziehenden Sturm, sondern in einem leisen Säuseln. |
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Bewertung vom 21.10.2019 | ||
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Examinatorium Strafprozessrecht In den meisten Bundesländern dürfte eine reine Klausur zum Strafprozessrecht ausgeschlossen sein. Eine Zusatzfrage am Ende des materiellen Teils ist aber durchaus üblich. Einen Überblick für das Examen bietet "Examinatorium Strafprozessrecht" von Bernd Heinrich und Tobias Reinbacher, erschienen bei Nomos. Die Autoren schreiben in der Einleitung: "Der vorliegende Band soll weder dazu dienen, sich eine Orientierung über das geltende Strafverfahrensrecht zu verschaffen, noch soll er vertiefe Kenntnisse über Hintergründe und Details in dieser Materie vermitteln. Er stellt vielmehr ein klassisches "Examensrepetitorium" dar, ausgerichtet auf die in den meisten Bundesländern im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung übliche "strafprozessuale Zusatzfrage" am Ende einer strafrechtlichen Examensklausur." |
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Bewertung vom 21.10.2019 | ||
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Was eigentlich dürfen Medien? Welchen grundrechtlichen Schutz genießen sie? Und umgekehrt: Wo greifen sie in grundrechtlich geschützte Positionen anderer ein? Fragen, die ein Lehrbuch von Frank Fechner beantwortet: "Medienrecht" ist bei Mohr Siebeck und utb bereits in zwanzigster Auflage erschienen. Der Autor bietet einen umfassenden Überblick über das Recht der Medien: Am Beginn stehen die Mediengrundrechte - also Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Medienfreiheit, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen in direktem Anschluss die Persönlichkeitsrechte und der damit verbundene Rechtsschutz gegen die Medien. |
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