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Benedikt Bögle

Bewertungen

Insgesamt 406 Bewertungen
Bewertung vom 25.10.2019
Der zweite Thessalonikerbrief
Hoppe, Rudolf

Der zweite Thessalonikerbrief


ausgezeichnet

Die beiden Briefe an die Thessaloniker aus dem Neuen Testament stellen einen spannenden Bereich biblischer Wissenschaft dar. Während sich im Ersten Brief an die Thessaloniker eine starke Erwartung der baldigen Wiederkunft Christi findet, drängt der zweite Brief eine solche Erwartung geradezu zurück. Während sich die Wissenschaft einigermaßen sicher ist, der erste Brief stamme vom Apostel Paulus, ist sie sich beim zweiten Brief sehr sicher, er sei nicht vom Völkerapostel selbst verfasst. Wer eine vertiefte Beschäftigung mit den beiden Briefen des Neuen Testaments wünscht, kann sich an zwei Kommentare von Rudolf Hoppe halten: "Der Erste Thessalonikerbrief" und "Der zweite Thessalonikerbrief" sind bei Herder erschienen.

Rudolf Hoppe ist Priester und emeritierter Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seinem ersten Band stellt er nach bibliographischen Hinweisen eine Einleitung voraus. Hier beantwortet er klassische Einleitungfragen, nimmt aber auch die Stadt Thessaloniki in den Blick - ihre Kultur, ihre Religion, ihre Geschichte. Natürlich geht es auch um die Adressaten des Briefes oder den Aufbau. Autor des Briefes ist, so sieht Hoppe es deutlich, Paulus: "Weder sprachliche noch theologische Argumente oder mangelnde persönliche Angaben wie Grüße an bestimmte Gemeindemitglieder können gegen die Authentizität geltend gemacht werden."

Die Auslegung des Briefes folgt in einzelnen Abschnitten, ihrem Sinn entsprechend zusammengefasst. So beschäftigt sich die erste Besprechung allein mit 1 Thess 1,1 - dem Präskript - , spätere Auslegungen dann mit längeren Abschnitten. Beginnt die Besprechung eines neuen Verses, ist dieser - der Übersichtlichkeit sehr dienend - am Rand vermerkt. Anders als dies bei anderen Kommentaren der Fall ist, trennt der Autor nicht streng zwischen Fragen nach dem Textbefund, Aufbaufragen und inhaltlichen Anmerkungen. Entstanden ist so eine gut lesbare Auslegung des biblischen Textes, ergänzt zwar nicht um ein Sachregister, dafür aber um ein mehr als ausführliches Stellenregister.

Gleiches lässt sich auch für den Kommentar zum Zweiten Thessalonikerbrief sagen. Hier steht natürlich im einleitenden Abschnitt die Autorenschaft des Paulus mehr im Mittelpunkt und tatsächlich kommt ja auch Hoppe zu dem Schluss: "Aus den genannten Gründen wird 2 Thess als ein nicht von Paulus selbst, sondern von einem uns unbekannten Autor, der der Paulus-Tradition zuzuordnen ist und besonders mit 1 Thess vertraut war und diesen literarisch als Vorlage benutzt, verfasstes Schreiben ausgelegt." Auch dies: Ein überzeugender Kommentar.

Bewertung vom 25.10.2019
Der erste Thessalonikerbrief
Hoppe, Rudolf

Der erste Thessalonikerbrief


ausgezeichnet

Die beiden Briefe an die Thessaloniker aus dem Neuen Testament stellen einen spannenden Bereich biblischer Wissenschaft dar. Während sich im Ersten Brief an die Thessaloniker eine starke Erwartung der baldigen Wiederkunft Christi findet, drängt der zweite Brief eine solche Erwartung geradezu zurück. Während sich die Wissenschaft einigermaßen sicher ist, der erste Brief stamme vom Apostel Paulus, ist sie sich beim zweiten Brief sehr sicher, er sei nicht vom Völkerapostel selbst verfasst. Wer eine vertiefte Beschäftigung mit den beiden Briefen des Neuen Testaments wünscht, kann sich an zwei Kommentare von Rudolf Hoppe halten: "Der Erste Thessalonikerbrief" und "Der zweite Thessalonikerbrief" sind bei Herder erschienen.

Rudolf Hoppe ist Priester und emeritierter Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seinem ersten Band stellt er nach bibliographischen Hinweisen eine Einleitung voraus. Hier beantwortet er klassische Einleitungfragen, nimmt aber auch die Stadt Thessaloniki in den Blick - ihre Kultur, ihre Religion, ihre Geschichte. Natürlich geht es auch um die Adressaten des Briefes oder den Aufbau. Autor des Briefes ist, so sieht Hoppe es deutlich, Paulus: "Weder sprachliche noch theologische Argumente oder mangelnde persönliche Angaben wie Grüße an bestimmte Gemeindemitglieder können gegen die Authentizität geltend gemacht werden."

Die Auslegung des Briefes folgt in einzelnen Abschnitten, ihrem Sinn entsprechend zusammengefasst. So beschäftigt sich die erste Besprechung allein mit 1 Thess 1,1 - dem Präskript - , spätere Auslegungen dann mit längeren Abschnitten. Beginnt die Besprechung eines neuen Verses, ist dieser - der Übersichtlichkeit sehr dienend - am Rand vermerkt. Anders als dies bei anderen Kommentaren der Fall ist, trennt der Autor nicht streng zwischen Fragen nach dem Textbefund, Aufbaufragen und inhaltlichen Anmerkungen. Entstanden ist so eine gut lesbare Auslegung des biblischen Textes, ergänzt zwar nicht um ein Sachregister, dafür aber um ein mehr als ausführliches Stellenregister.

Gleiches lässt sich auch für den Kommentar zum Zweiten Thessalonikerbrief sagen. Hier steht natürlich im einleitenden Abschnitt die Autorenschaft des Paulus mehr im Mittelpunkt und tatsächlich kommt ja auch Hoppe zu dem Schluss: "Aus den genannten Gründen wird 2 Thess als ein nicht von Paulus selbst, sondern von einem uns unbekannten Autor, der der Paulus-Tradition zuzuordnen ist und besonders mit 1 Thess vertraut war und diesen literarisch als Vorlage benutzt, verfasstes Schreiben ausgelegt." Auch dies: Ein überzeugender Kommentar.

Bewertung vom 25.10.2019
Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch


ausgezeichnet

Wer in der Praxis Gesetze anwendet, ist immer wieder auch auf Vorlagen angewiesen - etwa für die Klageerhebung und das Geltendmachen eines bestimmten Anspruchs. Eine Hilfe bietet der Nomos Verlag: "BGB. Kommentiertes Vertrags- und Prozessformularbuch" wurde von Reiner Schulze, Herbert Grziwotz und Rudolf Lauda herausgegeben. Dieses Formularhandbuch bietet die Formulare in der Reihenfolge ihres Platzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ganz konkret bedeutet das etwa: Der Band beginnt mit § 1 BGB. Dieser und die folgenden Paragraphen sind abgedruckt, aber nicht mit einem Formular versehen - weil es schlicht keine nötigen Formulare gibt, die im Rahmen etwa von § 2 - "Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein." - nötig wären. Bis § 12 sind die Normen folglich lediglich abgedruckt, bei § 12 bietet der Band zum ersten Mal ein Formular - in diesem Fall: Das Muster einer Klage auf Unterlassung einer Namensnutzung.

Ein Symbol am Rand des Formulars zeigt schnell und übersichtlich an, wo sich entsprechende Muster befinden. Der Kommentar bietet jedoch nicht nur die bloßen Formulare, sondern auch dazugehörende Begründungen. Die beziehen sich natürlich auch auf prozessuale Fragen, aber eben auch auf die materiellen Voraussetzungen des Anspruchs. Das macht aus dem Handbuch auch einen Kommentar: Sobald ein Formular geboten und erläutert wird, handelt es sich zugleich auch um eine Kommentierung der eigentlichen Norm.

Die Autoren bieten Formulare durch das ganze BGB hin an, beginnend mit § 12 und dem Namensrecht, endend mit einem Muster zum Erbschaftskauf nach § 2371. Insgesamt kommen so auf mehr als 3.000 Seiten 1.384 Formulare zusammen, die von Rechtsanwälten, Notaren und Richtern zusammengestellt wurden und in der Praxis einen großen Dienst leisten dürften - gerade dort, wo eine etwas abgelegene Anspruchsgrundlage in Frage kommt.

Bewertung vom 25.10.2019
Naht das Ende des Priestermangels?
Zulehner, Paul Michael

Naht das Ende des Priestermangels?


ausgezeichnet

Der Priestermangel stellt für viele Gemeinden ein Problem dar. Die wöchentliche Feier der Eucharistie ist in vielen Pfarreien eben nicht mehr wöchentlich möglich oder zumindest mit Schwierigkeiten verbunden. Auch auf der Amazonas-Synode wurde dieses Thema diskutiert - immerhin gibt es im Amazonas-Gebiet Pfarreien, die nur ein- oder zweimal im Jahr die Heilige Messe feiern können. So sehr das Problem debattiert wird, so entstehen auch Lösungsvorschläge für den Priestermangel. Einen Vorschlag bietet der Pastoraltheologe Paul M. Zulehner: "Naht das Ende des Priestermangels? Ein Lösungsmodell" ist bei Patmos erschienen.

Im Wesentlichen stützt sich der Theologe auf ein Modell von Bischof Lobinger, mit dem er in den vergangenen Jahren zusammenarbeitete. Der Ausgangspunkt seiner Überlegungen: Die Eucharistie ist Mittelpunkt der Kirche. Das unterstrich das Zweite Vatikanische Konzil, das machte der heilige Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika "Ecclesia de eucharistia" deutlich. Eucharistie ist Quelle, Mittelpunkt und Höhepunkt kirchlichen Lebens. Was nun aber, wenn diese Feier nicht mehr möglich ist? Für Pfarreien im Amazonas-Gebiet, aber auch auf gewissen pazifischen Inseln mag das bereits heute Realität sein. Die Priester fehlen, die Gemeinde kann folglich die Eucharistie nicht mehr gemeinsam feiern. Zulehner schreibt: "Die Kirche hat folglich für den "ekklesialen Notfall" Sorge zu tragen. Das bedeutet: Wo immer gläubige Gemeinden sind, ist ein wesentliches Moment an ihrem Lebensvollzug die Feier der Eucharistie, der (in der wünschenswerten Regel) ein Ordinierter vorstehen soll."

Und genau dieser "ekklesiale Notfall" wird zum Ausgangspunkt der Überlegungen. Das "Lobinger-Modell" sieht vor, dass in diesen Gemeinden Menschen zu Priestern geweiht werden. Bewusst sprechen die Autoren nicht von "viril probati", erfahrenen Männern, sondern von "personae probatae", erfahrenen Menschen - bewusst sollen Frauen eingeschlossen sein; theologisch geht Zulehner leider nicht ausführlicher auf diesen ja nicht ganz unwesentlichen Punkt ein. Diese zu Priestern geweihten Männer und Frauen hätte eine pastoraltheologische Ausbildung hinter sich, würden ihren Zivilberuf weiter ausüben, wären nicht an den Zölibat gebunden. In ihrer Gemeinde wirken sie, nicht im ganzen Gebiet des Bistums. Sie würden die Stelle des die Sakramente feiernden Priesters einnehmen - eben weil diese Priester dem Modell Lobingers nach schlicht fehlen.

Zulehner stellt hier das Modell eines Notfalls vor. Und man wird ihm in einigen Punkten wohl recht geben müssen oder seine Argumente wenigstens bedächtig hören: Wenn wirklich die Feier der Eucharistie - und übrigens auch der anderen Sakramente - in einigen Teilen der Weltkirche mangels Priester nicht mehr möglich sind, tritt ein "ekklesialer Notfall" ein. Das ist wahr. Angesichts dieser Notlage wird man sich entscheiden müssen, ob die von Christus selbst eingesetzte Eucharistie den Vorrang genießt oder das kirchliche (wenngleich natürlich auf die Evangelien gestützte) Gebot, Priester sollen ehelos leben. Zugespitzt: Eucharistie oder Zölibat?

Fraglich dagegen ist, wo dieses Modell eingesetzt werden soll. Zulehner beruft sich fortwährend auf eine Pressekonferenz, die Papst Franziskus auf dem Rückflug vom Weltjugendtag Anfang diesen Jahres gab und wo er von einer Möglichkeit spricht, in abgelegenen Gegenden dieser Welt verheiratete Priester zu erlauben. Im Klartext: Wir sprechen hier über Inseln, auf denen die Christen keine Gelegenheit hätten, die Sakramente zu feiern. Für diesen Notfall mag die Debatte mehr als angemessen sein. Können wir aber, und das scheint Zulehner zu implizieren, diese Debatte auch auf westeuropäische Länder ausdehnen? Ist es ein "ekklesialer Notfall", wenn eine Gemeinde nur alle zwei Wochen Messe feiern kann - im Vergleich zu Gebieten, wo das einmal pro Jahr möglich ist? Ist es ein Notfall, wenn der nächste Gottesdienst in der nur wenige Kilometer entfernten Pfarrei gefeiert wird? Das wird

Bewertung vom 24.10.2019
Die Schulz-Story
Feldenkirchen, Markus

Die Schulz-Story


ausgezeichnet

Vor bereits zwei Jahren scheiterte Martin Schulz mit seiner Vision, Angela Merkel die Kanzlerschaft streitig zu machen und selbst Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu werden. Zwei Jahre sind eine lange Zeit, Schulz ist mittlerweile nicht einmal mehr Parteivorsitzender. Aus seinem Wahlkampf können aber dennoch Lehren gezogen werden. Das liegt insbesondere daran, dass sich Schulz während des Wahlkampfs vom Spiegel-Journalisten Markus Feldenkirchen begleiten ließ. Aus seinen Beobachtungen entstand nicht nur eine Reportage im Spiegel, sondern auch ein Buch: "Die Schulz Story. Ein Jahr zwischen Höhenflug und Absturz" ist bei DVA erschienen.

Den Beginn macht die etwas überraschende Kandidatur Schulz' nach dem Rückzug Sigmar Gabriels und der Autor zeichnet schon auf den ersten Seiten das Bild einer Partei, die sich eigentlich nicht auf den Kandidaten eingestellt hatte. Statt sich über Jahre hinweg auf diesen Wahlkampf vorzubereiten und ein Programm zu erstellen, das zum Kandidaten passt, wirkt die SPD in den Darstellungen Feldenkirchens seltsam kopflos, führungslos, planlos. Das sind, und auch dies zeigt der Autor, Probleme, die Schulz als Kanzlerkandidat trotz seiner anfänglichen Beliebtheit nicht ausgleichen konnte.

Das Buch zeichnet ein sehr menschliches Bild des Kanzlerkandidaten, eben weil es ungeschminkt von der Rückseite der Kulissen berichtet. Schulz wird als Mensch gezeichnet, der schlecht gelaunt ist, der an seinem Wahlkampf und an den Umfragen leidet, der aber auch Scherze macht, um die Stimmung aufzulockern. Ein Bild absurder Beratung wird gezeichnet. Nicht, weil Politik-Beratung sinnlos wäre, sondern weil eine konsistente Beratung notwendig gewesen wäre - dagegen sieht Schulz sich immer wieder neuen Beratern und verschiedenen Meinungen ausgesetzt.

Überhaupt: Schulz musste immer mehr darauf Rücksicht nehmen, was die Menschen in Deutschland Umfragen zufolge hören wollten und was nicht. Die Vereinigten Staaten von Europa etwa - eine steile Forderung wäre das gewesen. Schulz hat sie letztlich nicht laut verkündet, weil Umfragen eine gewisse Unbeliebtheit dieser Forderung zeigten. Aus einem authentischen Kandidaten wurde ein Politiker, der sagte, was alle hören wollten.

Ständig fragt man sich: Was, wenn all diese Pannen, die Rückschläge, die Pechsträhnen nicht gewesen wären? Hätte Schulz Kanzler werden können? Wie wäre er als Kanzler aufgetreten? Wie hätte die SPD profitieren können? Feldenkirchens Buch zeichnet einen authentischen Kandidaten, einen nahbaren Menschen, der sich wirklich um die Probleme der Menschen kümmert, der von menschlichem Leid tatsächlich ergriffen wird. Was, wenn ein solcher Mann Kanzler geworden wäre?

Bewertung vom 22.10.2019
Schuldrecht Besonderer Teil I
Bönninghaus, Achim

Schuldrecht Besonderer Teil I


ausgezeichnet

Das Schuldrecht hat sicherlich mit Abstand die höchste Examensrelevanz - das gilt nicht nur für den Allgemeinen Teil, sondern ebenfalls für den Besonderen Teil, in dem sich neben den gesetzlichen Schuldverhältnissen auch die verschiedenen Vertragstypen befinden: Kauf-, Werk-, Dienst-, Reisevertrag und die Schenkung. Wer sich als Student in dieses Gebiet einarbeiten möchte, sollte sich an einen Band von C.F. Müller halten: "Schuldrecht Besonderer Teil I" von Achim Bönninghaus ist in der Reihe JURIQ Erfolgstraining erschienen.

Kauf-, Werk-, Reisevertrag und Schenkung finden in diesem Band Beachtung. Der besondere Vorteil ist eine konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen von Studenten für die Klausurvorbereitung. Die einzelnen Ansprüche werden mit zahllosen Beispielen versehen und so Stück für Stück erklärt. An Übersichtlichkeit ist dieser Band kaum mehr zu überbieten: Hinweise und besondere Probleme springen sofort ins Auge, immer wieder werden Prüfungsschemata geboten, am Ende der Kapitel steht ein Prüfungsfall mitsamt ausführlicher Lösung. Besonders für Studenten in den ersten Semestern dürfte sich dieser Band hervorragend eignen: Er ist übersichtlich, konzentriert sich auf die für Klausuren wesentlichen Probleme und überlastet den Leser nicht mit unnötigen Informationen.

Bewertung vom 21.10.2019
1 Könige 15-22 / Herders theologischer Kommentar zum Alten Testament
Knauf, Ernst Axel

1 Könige 15-22 / Herders theologischer Kommentar zum Alten Testament


ausgezeichnet

Das Erste Buch der Könige berichtet vom Tod Davids, dem Wirken seines Sohnes Salomo als sein Nachfolger, den Bau des Tempels, die Königin von Saba und vor allem vom Wirken des Propheten Elija. Weltberühmt etwa sind die Erzählungen von der Bewährung Elijas gegen die heidnischen Priester und in der Folge die Flucht des Propheten: Am Gottesberg Horen begegnet er dem Herrn - nicht im vorüberziehenden Sturm, sondern in einem leisen Säuseln.

Die Kapitel 15 bis 22 des Ersten Buches der Könige hat der Theologe Ernst Axel Knauf für Herders Theologischen Kommentar zum Alten Testament erstellt. Wie auch alle anderen Bänder dieser Reihe überzeugt auch dieser - und dürfte ebenso wie die anderen Ausgaben der Reihe zu einem Standardwerk werden. Überzeugend bietet der Kommentar nach einer Übersetzung des jeweiligen Abschnitts Ausführungen zu Text und Übersetzung, die in ihren vielen Details wohl eher den Spezialisten vorbehalten sein dürften. Nach einer Analyse folgt die Auslegung des Textes. Dieser generell bewährte Aufbau wurde auch diesem Werk zugrunde gelegt. Es dürfte vielen Studenten, aber auch Wissenschaftlern und Praktikern zu einem wichtigen Leitfaden durch das Erste Buch der Könige werden.

Bewertung vom 21.10.2019
Examinatorium Strafprozessrecht
Reinbacher, Tobias;Heinrich, Bernd

Examinatorium Strafprozessrecht


ausgezeichnet

In den meisten Bundesländern dürfte eine reine Klausur zum Strafprozessrecht ausgeschlossen sein. Eine Zusatzfrage am Ende des materiellen Teils ist aber durchaus üblich. Einen Überblick für das Examen bietet "Examinatorium Strafprozessrecht" von Bernd Heinrich und Tobias Reinbacher, erschienen bei Nomos. Die Autoren schreiben in der Einleitung: "Der vorliegende Band soll weder dazu dienen, sich eine Orientierung über das geltende Strafverfahrensrecht zu verschaffen, noch soll er vertiefe Kenntnisse über Hintergründe und Details in dieser Materie vermitteln. Er stellt vielmehr ein klassisches "Examensrepetitorium" dar, ausgerichtet auf die in den meisten Bundesländern im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung übliche "strafprozessuale Zusatzfrage" am Ende einer strafrechtlichen Examensklausur."

Die Autoren bieten dieses Repetitorium anhand von 50 Problemen - etwa "Prozessmaximen", "Durchsuchung", "Verdeckte Ermittler" oder "Rechtsbehelfe". Zunächst wird eine sehr kurze, und daher auch mehr als dienliche Zusammenfassung der jeweiligen Frage geboten. Es folgt eine beispielhafte Zusatzfrage, wie sie in einem Examen gestellt werden könnte, ergänzt durch einen Lösungsvorschlag. Dieser Aufbau ermöglicht es, das gesamte Strafprozessrecht zu wiederholen, sicherlich aber auch, immer wieder einzelne Probleme nachzuschlagen und zu vertiefen. Wer weiter in die Materie vordringen will, kann sich an die Literaturvorschläge halten. Ein Buch, das sich für jedes Stadium des Studiums anbietet.

Bewertung vom 21.10.2019
Medienrecht
Fechner, Frank

Medienrecht


ausgezeichnet

Was eigentlich dürfen Medien? Welchen grundrechtlichen Schutz genießen sie? Und umgekehrt: Wo greifen sie in grundrechtlich geschützte Positionen anderer ein? Fragen, die ein Lehrbuch von Frank Fechner beantwortet: "Medienrecht" ist bei Mohr Siebeck und utb bereits in zwanzigster Auflage erschienen. Der Autor bietet einen umfassenden Überblick über das Recht der Medien: Am Beginn stehen die Mediengrundrechte - also Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Medienfreiheit, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen in direktem Anschluss die Persönlichkeitsrechte und der damit verbundene Rechtsschutz gegen die Medien.

Die wichtigsten Elemente des Urheberrechts werden dargestellt, ebenfalls geht der Autor auf den wohl immer wichtiger werdenden Datenschutz und das Wettbewerbsrecht ein. In einer Darstellung des "Besonderen Teils" werden die einzelnen Medienformen behandelt: Die Presse, das Buch, der Rundfunk und der Film. Den Abschluss bildet das Multimedia-Recht, das zurecht an Bedeutung gewinnt. Der Autor schreibt dazu: "Das Multimediarecht ist der schwierigste Teil des Medienrechts. Das liegt vor allem an den noch nicht vollständig ausgeformten Rechtsgrundlagen. Da die Technik in diesem Bereich in voller Entwicklung begriffen ist und das Recht sich meist als eine Reaktion auf die technischen Möglichkeiten herausbildet, befindet es sich notwendigerweise in einem Zustand der Unvollständigkeit."

Das Lehrbuch ist sehr klar geschrieben, leicht verständlich. Die Gliederung ist sehr übersichtlich, durch Fettdruck werden entscheidende Begriffe auf einen ersten Blick sichtbar. Besonders hervorzuheben sind die Literaturempfehlungen: Sparsam, zielführend. Ein Buch, das sowohl als Einstieg in das Rechtsgebiet dienen kann, als auch als ständiger Begleiter nicht nur für juristische Rechtsanwender, sondern sicherlich auch für Journalisten.