Benutzer
Top-Rezensenten Übersicht

Benutzername: 
Benedikt Bögle

Bewertungen

Insgesamt 406 Bewertungen
Bewertung vom 08.09.2019
Strafrecht Allgemeiner Teil
Puppe, Ingeborg

Strafrecht Allgemeiner Teil


ausgezeichnet

Der Allgemeine Teil des Strafrechts stellt für Studenten nicht nur den Einstieg in das Strafrecht dar; vielmehr lassen sich rechtsphilosophische Fragen verschiedenster Natur anhand dieses Fachgebiets diskutieren. So etwa fordert die allgemeine Lehre von der Straftat, dass sich ein bestimmtes Handeln des Täters tatsächlich auch als kausal für den entsprechenden Erfolg erweist - andernfalls scheidet eine Strafbarkeit aus. Nur - was ist denn Kausalität? Regelmäßig ist das natürlich ganz einfach festzustellen: Hätte der Täter etwa nicht auf das Opfer geschossen, wäre dieses nicht seiner Verletzungen erlegen und gestorben. In anderen Fällen aber mag das nicht immer so einfach festzustellen sein. Was etwa, wenn zwei Menschen unabhängig voneinander ihrem Opfer eine tödliche Dosis Gift verabreichen. Das Opfer stirbt - sind dann beide Täter kausal geworden? Oder nur einer?

Die Fragen können kompliziert sein - nicht nur für die Kausalität gilt das, sondern ebenfalls für die objektive Zurechenbarkeit eines strafbaren Erfolges, den Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim Unterlassungsdelikt oder die mittelbare Täterschaft. Gefragt ist eine messerscharfe Argumentation. Und die bietet wie vielleicht nur wenige andere Strafrechtler in Deutschland die Professorin Ingeborg Puppe, unter Jurastudenten teilweise für ihre berüchtigten Mindermeinungen bekannt. Bei Nomos erschien von ihr: "Strafrecht Allgemeiner Teil im Spiegel der Rechtsprechung".

Puppe geht hier die klassischen Themen des Strafrecht AT durch und kommentiert klassische Rechtsprechung zum Thema. Entstanden ist ein sehr anspruchsvolles Buch. Puppe regt zum Denken an, fordert Verständnis der strafrechtlichen Themen statt purem Auswendiglernen abgedroschenerer und unhinterfragter Definitionen. Es lohnt sich, einmal wirklich intensiv über die Kausalität nachzudenken oder aber die Voraussetzungen eines Versuchs. Das kann anstrengend sein. Fordernd ist es allemal. Das Buch sei allen empfohlen, die sich intensiver mit der Materie des Strafrechts beschäftigen wollen, die sich auch einmal über den Tellerrand der normalerweise abgedruckten Definitionen hinauswagen mögen.

Bewertung vom 08.09.2019
Die Apokalypse des Johannes
Berger, Klaus

Die Apokalypse des Johannes


ausgezeichnet

Als Buch mit sieben Siegeln gilt die Offenbarung des Johannes. Und tatsächlich: Das letzte Buch der Heiligen Schrift wirkt bisweilen dunkel und unverständlich. Die Sprache verschließt sich dem modernen Leser oftmals. Dazu lebt das Buch von vielfältigen Bezügen zum Alten Testament, die den ersten Hörerinnen und Lesern des biblischen Buches noch geläufig gewesen sein dürfte und keiner weiteren Erläuterungen bedurften; wir heute kennen die Texte meist nicht oder sind mit ihnen nicht so vertraut, wie das bei den ursprünglichen Adressaten der Fall gewesen sein dürfte. Umso wichtiger sind Leitfäden und Lesehilfen, die die "Apokalypse" erschließen und Antworten für offene Fragen anbieten.

Eine solche Lesehilfe hat der Neutestamentler Klaus Berger geschaffen: In zwei Bänden kommentiert er die Offenbarung des Johannes. "Die Apokalypse des Johannes" ist bei Herder erschienen. Am Beginn steht ein Einleitung in das gesamte Buch. Berger spürt zentralen theologischen Themen nach. So stellt er die klassischen Fragen nach Autor und Entstehungszeit - eine Frage, die er wohl anders beantwortet als das Gros der neutestamentlichen Wissenschaftler, wenn er die Offenbarung als relativ frühen Text, möglicherweise noch vor 70 nach Christus verortet: "Die Zerstörung Jerusalems im Jahre 70 ist daher nicht vorausgesetzt, insbesondere nicht die des Tempels und Altars. Dagegen liefert Kap. 18 m.E. deutliche Hinweise dafür, dass der Brand Roms im Jahre 68 n.Chr. vorausgesetzt ist." In diesem einführenden Abschnitt wird schon eine zentrale theologische Bewertung des Buches offenbar. Erlösung als Befreiung sei die große Aussage der Offenbarung: "Unser Glaube und unsere Hoffnung richten sich auf Erlösung als Befreiung. So beantwortet die Apk die Fragen nach dem Wer, Wo, Wie, Wovon und Wozu, nach den Anteilhabenden und den Gegnern. Das Wann beantwortet sie nur indirekt", schreibt Berger.

Auf diese Einleitung folgt die Kommentierung der einzelnen Kapitel. Nach einer eigenen Übersetzung bietet Berger einen kurzen Überblick über "das Ganze", bevor einzelne Szenen ausführlicher kommentiert werden. Sehr hilfreich gestalten sich dabei unterschiedliche Kategorisierungen, die am Rand eine Lesehilfe bieten. Der Leser wird dabei aufmerksam gemacht auf Ausführungen zu Darstellungen in der Kunst, zur hellenistischen Umwelt, zum hellenistischen Judentum, Material aus der Apokalyptik, Ausführungen zur systematischen Theologie oder Liturgie, zu mittelhochdeutschen Predigten und aus dem Bereich der Mystik. Berger hat so einen sehr umfangreichen Kommentar geschaffen, der es gleichzeitig aber auch erlaubt, gezielt auf einzelne Stellen oder Fragestellungen zuzugreifen.

1 von 1 Kunden fanden diese Rezension hilfreich.

Bewertung vom 29.08.2019
Verwaltungsverfahrensgesetz, Großkommentar

Verwaltungsverfahrensgesetz, Großkommentar


ausgezeichnet

Wesentliche verwaltungsgesetzliche Vorschriften sind im "Verwaltungsverfahrensgesetz" (VwVfG) geregelt: Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren, Grundlagen eines Verwaltungsakts, entscheidende Fristen und Termine. Rechtliche Fragen rund um das Gesetz beantwortet der Großkommentar des Nomosverlags. Herausgegeben wurde er von den Professor Thomas Mann aus Göttingen, Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts in Freiburg, und Professor Michael Uechtritz aus Stuttgart. Die gut 100 Paragraphen des VwVfG finden auf mehr als 2000 Seiten eine sehr breite Kommentierung, ergänzt um Ausführungen zum Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Der Aufbau darf als klassisch für einen Kommentar gelten: Nach der wörtlichen Wiedergabe der jeweiligen Norm findet sich eine kurze Inhaltsübersicht über die sodann folgende Kommentierung. Randnummern ermöglichen weiter das einfache Zurechtfinden im Kommentar. Neben einer sicherlich breiten Anwendung in der Praxis kann dieser Kommentar auch allen Studierenden empfohlen werden, die sich in der Vorbereitung auf das Examen oder für eine Hausarbeit mit bestimmten verwaltungsrechtlichen Vorschriften aus dem VwVfG vertieft auseinandersetzen müssen oder möchten.

Bewertung vom 29.08.2019
Nachfolgebesteuerung

Nachfolgebesteuerung


ausgezeichnet

"Sowohl im Erbfall, als auch der lebzeitigen Nachfolgegestaltung spielen in der Praxis steuerliche Fragen eine zentrale Rolle. Ohne Kenntnis der steuerlichen Normen ist eine umfassende und umsichtige Tätigkeit im Rahmen der privaten als auch betrieblichen Vermögensnachfolge, mithin der "Nachfolgebesteuerung", nicht möglich", schreibt Bernhard Schmid. Um dieser Kenntnis Nahrung zu geben, hat er beim Nomosverlag einen Kommentar zum Thema herausgegeben: "Nachfolgebesteuerung" ist in erster Auflage 2019 erschienen.

Für die rechtlichen Fragen rund um die Besteuerung im Erbfall ist dabei nicht nur das einschlägige "Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz" (ErbStG) Rechtsquelle. In weiteren Rechtstexten finden sich relevante Normen, so auch im Bewertungsgesetz (BewG); ebenfalls in der Abgabenordnung (AO) und im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), die beide nur in relevanten Auszügen wiedergegeben werden.

Der Aufbau des Kommentars ist klassisch: Zunächst wird die Norm im Wortlaut geboten, dann folgen eine kurze Inhaltsübersicht und die Kommentierung. Die wurde nicht nur von Herausgeber Bernhard Schmid, Rechtsanwalt und Steuerberater in München, vorgenommen, sondern auch von weiteren Rechtsanwälten, einem Diplomkaufmann sowie Thorsten Wagner, einem Richter am Finanzgericht in Stuttgart.

Ein angenehmer Druck und das angefügte Inhaltsverzeichnis lassen den Leser leicht im Kommentar zurecht kommen. Für die Praxis, sicherlich aber auch für Schwerpunktbereiche im Jurastudium dürfte dieser Band des Nomoskommentars nur zu empfehlen sein.

Bewertung vom 29.08.2019
ZPO, Handkommentar

ZPO, Handkommentar


ausgezeichnet

Kommentare sind oft eine unerlässliche Quelle für das Studium, Klausuren oder vor allem eine Hausarbeit im Jurastudium. Oftmals reicht ein schneller Blick, um sich einer bestimmten Rechtsfrage zu vergewissern oder eine bestimmte Fundstelle zu finden. Dabei sind Kommentare oft sehr kostspielig oder schlecht zu handhaben. Eine gute Alternative bietet hier der Handkommentar zur ZPO vom Nomosverlag. Herausgegeben wurde er von Professor Professor Ingo Saenger, der an der Universität Münster den Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht innehat.

Jede Norm wird dabei zuerst im vollen Wortlaut präsentiert und im Anschluss kommentiert. Ausführlicheren Kommentaren ist zudem ein kurzer Inhaltsüberblick vorgestellt. Dies ermöglicht besonders die gute Lesbarkeit und ein schnelles Auffinden der gesuchten Probleme. Wie für einschlägige Kommentare üblich, sind immer wieder Vorbemerkungen eingeschaltet, etwa zum Mahnverfahren nach den §§ 688 bis 703d der Zivilprozessordnung. Zusätzlich zur ZPO werden auch noch FamFG, GVG und EGVG sowie europäische Rechtstexte kommentiert.

Zusätzlich zum gedruckten Kommentar erwirbt der Käufer zugleich den Online-Zugang der Beck-Datenbank zum entsprechenden Kommentar. So kann auch am PC oder unterwegs mit dem Kommentar gearbeitet werden. Für ausführlichere Studien zur ZPO ist dieser Kommentar auf jeden Fall zu empfehlen.

Bewertung vom 29.08.2019
Medienrecht
Beater, Axel

Medienrecht


ausgezeichnet

Medienrecht ist ein vielfältiges Gebilde. Die Medien nehmen einen für die demokratische Grundordnung überragende Bedeutung ein: Nur wenn es unabhängige Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und politische Debatten gibt, können sich die Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie ordentlich informieren. Nur wenn die Medien ihrerseits Informationen veröffentlichen dürfen und Quellen dabei nicht nennen müssen, ist diese notwendige Information auch gewährleistet. Gleichzeitig ermöglicht das Internet moderne und immer neue Formen von Medien: Bild- und Tonaufnahmen, Textbausteine und bewegte Bilder können ohne weiteres im Rahmen einer Berichterstattung verschmelzen.

Den rechtlichen Fragen rund um das Medienrecht hat Axel Beater ein umfassendes Lehrbuch gewidmet: "Medienrecht" ist bei Mohr Siebeck in der Reihe "Lehrbuch des Privatrechts" erschienen. "Das Medienrecht ist eine junge Materie. Es basiert auf Prinzipien, Wertungen und Strukturen, die speziell für Medien gelten und es von anderen Rechtsgebieten unterscheiden. Als Kurzformel kann man die Materie als Unternehmens- und Sonderrecht der Massenmedien charakterisieren", schreibt der Autor in seiner Einführung zum Werk.

So stellten sich für die Medien als Unternehmen bestimmte Fragen, die sich auch anderen Unternehmen als solchen stelle. Das Gebiet des Medienrechts sei zugleich auch dadurch gekennzeichnet, dass Massenkommunikation betrieben werde. Schließlich gehe es um Sonderrecht, das aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Medien geboten sei. Für das Medienrecht gibt es keine einheitliche Quelle: Grundrechte des Grundgesetzes treten neben zivilrechtliche Ansprüche, landesrechtliche Regelungen und natürlich immer wieder relevante Straftatbestände wie etwa die Beleidigung. All dies hat Axel Beater in seinem Lehrbuch berücksichtigt.

So geht es etwa um die Perspektive der Medien selbst, und die Frage von Auskunftsrechten und Quellenschutz. Gleichzeitig geht es aber auch um die entgegengesetzte Frage von zivilrechtlichem und strafrechtlichem Schutz gegen ungerechtfertigte Eingriffe der Presse in den Privatbereich oder den Bereich der persönlichen Ehre. Das Lehrbuch zum Medienrecht zeichnet sich durch seine Breite aus. Fragestellung aus öffentlichem, Zivil- und Strafrecht kommen zur Sprache. Damit bietet Axel Beater einen hervorragenden Überblick über die Materie. Lediglich zu neuen Erscheinungsformen des Internets hätte man sich vielleicht mehr Ausführungen erwartet.

Bewertung vom 29.08.2019
Staatsorganisationsrecht
Morlok, Martin;Michael, Lothar

Staatsorganisationsrecht


sehr gut

Das Staatsorganisatonsrecht regelt - knapp gesagt - alle Fragen, die sich um den Aufbau und die Organisation unseres demokratischen Rechtsstaats drehen. Die Klausurrelevanz dürfte vor allem beim Staatsexamen eher gering sein. Und doch ist das Verständnis für die Funktionsweise unseres Staates unerlässlich und kann natürlich auch Stoff in Klausuren sein. Ein einführendes Lehrbuch haben die beiden Professoren Martin Morlok und Lothar Michael vorgelegt: "Staatsorganisation" ist bei Nomos erschienen.

Die beiden Autoren behandeln zu Beginn ganz grundsätzliche Fragen: Wesen und Aufgabe einer Verfassung, Demokratieprinzip des Grundgesetzes, Merkmale des "sozialen Rechtsstaats" und die Bundesstaatlichkeit. Darauf folgen die Aufgaben und Zusammensetzung von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat. Die wesentlichen Themen werden so alle angesprochen. Besonderen Wert liegen Morlok und Michael immer wieder auch auf ganz grundlegende Fragen und historische Entwicklungen. Das dient einem vertieften Verständnis für das Grundgesetz.

Das vorliegende Lehrbuch dürfte durchaus mehr mit einführenden Fällen arbeiten. Schemata für die Prüfung staatsorganisationsrechtlicher Fragen finden sich überhaupt nicht, dafür aber gesammelte Definitionen am Ende des Bandes. Zu jedem Kapitel gibt es Wiederholungs- und Verständnisfragen, die nur leider (nicht einmal per Verweis zur entsprechenden Randnummer) behandelt werden. Das Lehrbuch ist verständlich geschrieben und bietet eine breite Einführung; daher ist es zu empfehlen, auch wenn Prüfungsrelevanz für die Autoren nicht an erster Stelle gestanden zu haben scheint.

Bewertung vom 29.08.2019
Fälle zum Arbeitsrecht
Schade, Georg Friedrich;Pfaff, Stephan

Fälle zum Arbeitsrecht


sehr gut

"Das Arbeitsrecht ist auf den ersten Blick eine unübersichtliche Materie. Ursächlich dafür sind sicherlich auch die Vielzahl an Gesetzen und Normen, die das Arbeitsrecht beeinflussen und bestimmen", schreiben Friedrich Schade und Stephan Oliver Pfaff in ihrem Trainigsbuch "Fälle zum Arbeitsrecht", das bei Kohlhammer erschienen ist. Das Ziel des Bandes: "Mit ihrer neuen Fallsammlung haben sich die Autoren das Ziel gesetzt, dieses komplizierte Rechtsgebiet für die Studierenden, die in Arbeitsrechtsklausuren Fälle zu lösen haben, durch verständliche und gut prüfbare Übungsfälle mit Lösungen im Gutachtenstil vorzulegen", so die Autoren weiter.

Das ist ihnen vollumfänglich gelungen. Die beiden Autoren bieten 38 mehr oder weniger kurze Fälle zum Arbeitsrecht. Schon die Überschriften der Fälle verdienen Lob, da sie nicht - wie so oft - blumige oder gar vermeintlich lustige Titel tragen, sondern gleich in die angesprochene Materie einleiten. Die Fälle heißen dementsprechend "Direktsionsrecht, Zuweisung anderer Tätigkeit" oder "Überraschungsklausel bei Befristung, Transparenzgebot". Auf diese Überschrift folgt ein kurzer Fall, für den zuerst eine sehr übersichtliche Gliederung, sodann ein Lösungsvorschlag im Gutachtenstil geboten wird.

Inhaltlich decken Schade und Pfaff weitere Teile des Arbeitsrechts ab. Sie beginnen klassisch mit de Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Dienstvertrag und gehen über Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsanspruch und Befristung bis zu den verschiedenen Kündigungsgründen. Sie haben damit ein sehr übersichtliches Fallbuch geschaffen, das auch durch seinen mit nicht einmal 100 Seiten relativ knappen Umfang überzeugt, wenngleich fast 40 Fälle hier Platz finden.

Schade ist, das die Autoren ohne eine einzige Fußnote auskommen. Weder gibt es ein Literaturverzeichnis, noch eine Liste mit Literaturempfehlungen, noch ausführliche Fundstellen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, noch Literaturtipps zur Vertiefung - seien es Verweise in Lehrbücher oder Aufsätze gängiger Ausbildungszeitschriften. Das ist in der Tat schade, könnten auch nur wenige Querverweise die Weiterarbeit mit dem Buch noch vertiefen. Insgesamt aber ein gut gelungenes Werk, das lediglich für seinen sehr knappen Umfang etwas teuer zu sein scheint.

Bewertung vom 28.08.2019
Strafprozessrecht
Ostendorf, Heribert

Strafprozessrecht


ausgezeichnet

"Für den beschuldigten Bürger bedeutet das Strafverfahren eine Belastung, kann sogar eine größere Belastung sein als die spätere Strafe. Die Einleitung eines Strafverfahrens ist vielfach mit negativen Bewertungen, mit Vorverurteilungen verbunden, die private und berufliche Nachteile mit sich bringen - trotz der Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung", schreibt Heribert Ostendorf in seinem bei Nomos erschienenen Lehrbuch zum Strafprozessrecht. Damit zeigt er die Bedeutung, die das Strafprozessrecht für den demokratischen Rechtsstaat hat: Wie hat der Staat vom Beginn der Ermittlungen bis zu ihrem Ende - der rechtskräftigen Verurteilung und im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens sogar noch darüber hinaus - mit dem Beschuldigten bzw. Angeklagten umzugehen?

Die Fragen sind vielfältig. Ab wann ist ein Vernommener ein Beschuldigter? Ab wann und wie genau muss er über seine Rechte belehrt werden? Was geschieht bei einer fehlerhaften Belehrung? Dürfen Beweismittel im Prozess benutzt werden, die rechtswidrig erlangt wurden? All diese Fragen beschäftigen das Strafprozessrecht und gewinnen immer wieder an Aktualität: Wie etwa müssen Vertrauenspersonen, sogenannte "V-Männer" handeln? Dürfen sie in staatlichem Auftrag gar Straftaten provozieren, um sie im Anschluss bestrafen zu können?

Heribert Ostendorf führt auf hervorragende Weise in diese Fragen ein. Der Professor und ehemalige Generalstaatsanwalt beginnt mit den Grundlagen des Strafprozessrechts, bezieht die europäische Ebene mit ein und legt und die Verfassung der Gerichte dar. Ostendorf behandelt die Rechte der Verfahrensbeteiligten, Zwangsmittel, den Gang des Verfahrens und die Möglichkeiten von Berufung und Revision. All dies tut er gut lesbar, pädagogisch aufbereitet, versehen mit vielen Schemata und Übersichtsbildern. Ein Lehrbuch, das jedem Studenten nur zu empfehlen ist.

Bewertung vom 28.08.2019
Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht


ausgezeichnet

Immer wieder sind gesetzliche Schuldverhältnisse Gegenstand von Prüfungen, auch im Ersten Staatsexamen. Die Problemkreise rund um ungerechtfertigte Bereicherung, Deliktsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) werfen viele einzelne Fragestellungen auf, deren Beherrschung von den Examenskandidaten in der Regel erwartet wird. Das reicht von der Frage, welche Rechtsgüter nun genau von § 823 Absatz 1 BGB umfasst sind, bis zu Einzelheiten der sogenannten Saldotheorie im Rahmen des § 818 BGB. Ein Wiederholungswerk für Examenskandidaten hat Petra Buck-Heeb vorgelegt: "Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 2. Gesetzliche Schuldverhältnisse" ist bei C.F. Müller erschienen. Die Autorin lehrt als Professorin Zivilrecht an der Universität Hannover. Ihr Werk zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen ist in siebter Auflage erschienen.

Der Band gliedert sich in vier Teile. Nach einer knappen Einführung kommt die Autorin auf die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), auf das Deliktsrecht und schließlich auf die bereicherungsrechtlichen Ansprüche zu sprechen. Der Aufbau ist eher ungewöhnlich, die GoA wird in vielen Lehrbüchern beinahe stiefmütterlich am Ende der Ausführungen wiedergegeben. Den Stoff erläutert die Autorin anhand von insgesamt gut 60 Fällen; gleichzeitig bietet sie aber zu jedem Abschnitt auch Empfehlungen für ausführlichere Übungsfälle, die in entsprechenden Sammlungen oder juristischen Zeitschriften erschienen sind.

Immer wieder bietet die Autorin Aufbauschemata, die sie sehr gezielt und zugleich sparsam einsetzt. Das ist hervorzuheben: Zu jeder einzelnen Rechtsfrage ein eigenes Schema auswendig zu lernen, wird irgendwann überfordern. Ganz gezielt aber ein grundlegendes Schema etwa zum Schadensersatz nach § 823 BGB zu lernen oder zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dürfte sehr sinnvoll sein. Die von Petra Buck-Heeb gebotenen Schemata unterstützen den Examenskandidaten dabei hervorragend. Gleiches gilt für die immer wieder in den Text eingewobenen "Klausurtipps" der Professorin. Hier weist sie auf eine korrekte Prüfungsreihenfolge hin und macht damit Tipps für eine gelungene Klausur.

Das "Unirep Jura" richtet sich - allgemein, wie auch der vorliegende Band - an Examenskandidaten. Eine klare Struktur, verständliche Sprache, deutliche Benennung der klausurrelevanten Problemkreise, Definitionen und Aufbauschemata - damit überzeugt der Band zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen. Diese Vorzüge machen das Werk nicht nur für Kandidaten vor dem Ersten oder Zweiten Juristischen Examen attraktiv, sondern auch für Studierende in früheren Semestern, die sich den Stoff - etwa im Blick auf eine Klausur - aneignen wollen oder müssen. Gleichzeitig kann "Schuldrecht Besonderer Teil 2" ein guter Einstieg in die Hausarbeit sein; die Fußnoten ermöglichen insbesondere einen guten Überblick über die vorhandene Rechtsprechung. Damit sei das Werk allen Jurastudenten und -studentinnen empfohlen.