Das Pandektensystem ist nicht nur die Gliederung des BGB geworden, sondern war auch im 19. Jahrhundert die dominierende Art, das Privatrecht zu gliedern. Dies gilt nicht nur für die Darstellungen des Römischen Rechts, sondern für die meisten germanistischen Privatrechtsdarstellungen. Diese Arbeit behandelt die Frage, warum das Deutsche Recht nach dem romanistischen Schema gegliedert wurde. Sie untersucht die Entwicklung der Gesamtdarstellungen des Deutschen Rechts dieser Zeit und stellt bislang wenig beachtete Alternativen zum beherrschenden Fünfbüchersystem vor. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung des Jahrhunderts beleuchtet die Arbeit die Gründe für das Scheitern eigenständiger deutschrechtlicher Systembildung.