Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Bremen, Veranstaltung: System und Recht der gesundheitlichen Sicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit befassen wir uns mit dem § 20 SGB V Abs. 1 und 2 und stellen seine Umsetzung durch die Gesetzliche Krankenversicherung dar. Hierbei konzentrieren wir uns auf den Individuellen Ansatz und die Betriebliche Gesundheitsförderung, da wir unser Hauptaugenmerk auf die Gesundheitsangebote für die erwachsene Bevölkerung richten wollen. Gesundheitsförderungsmaßnahmen nach dem Setting-Ansatz richten sich meistens an Kinder und Jugendliche, außerdem ist Betriebliche Gesundheitsförderung eine Maßnahme im Setting Betrieb. Wir orientieren uns an den "Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006", im Folgenden Leitfaden genannt. Wir wollen aufzeigen, welche Möglichkeiten die Krankenkassen zur Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention durch den § 20 SGB V haben und wie diese wahrgenommen werden. Dabei gehen wir von der These aus, dass die Krankenkassen den Leitfaden nicht ausreichend umsetzen und folglich in den genannten Aspekten eine Unterversorgung haben. Zunächst wird unter Punkt 2 ein Überblick über den § 20 SGB V Abs. 1 und 2 und seine historische Entwicklung gegeben. Der Paragraph wird deklariert und es wird aufgezeigt, wie er sich seit der Integration in das Sozialgesetzbuch 1989 im Laufe der Gesundheitsreformen bis 2006 verändert hat. In Punkt 3 und 4 werden auf der Grundlage des Leitfadens Aufgaben der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention nach dem Individuellen Ansatz und der Betrieblichen Gesundheitsförderung und die daraus entstehenden Handlungsfelder vorgestellt. Nachfolgend präsentieren wir in Punkt 5 Ergebnisse aus der "Dokumentation 2005 - Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Primärprävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung der Spitzenverbände der Krankenkassen". In der Diskussion in Punkt 6 befassen wir uns mit Expertenmeinungen zur Umsetzung des § 20 SGB V und bewerten selber anhand der Ergebnisse die Erfolge und Misserfolge.
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