Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Kulturwissenschaft), Veranstaltung: Modul G2, Sprache: Deutsch, Abstract: In der heutigen Gesellschaft sind uns Urkunden und Formulare bestens bekannt und beeinflussen das gesellschaftliche Leben. In Zeiten ausgeprägter Verwaltungsorgane ist die schriftliche Fixierung unabdingbar für einen juristisch verwendbaren Nachweis. In vielen Kulturen der Frühgeschichte, wo die Fähigkeit des Lesens und Schreibens fehlten, galten mündliche Vereinbarungen, oder auch der Handschlag, als einzige Mittel Vereinbarungen zu treffen oder Verträge zu schließen. Diese Varianten reichten vollkommen aus. Anders hingegen war es bei den Römern. Diverse Inschriften belegen die Bedeutung der Schrift als notwendiges Kommunikationsmittel im antiken Alltag. „Die wissenschaftliche Erforschung von Inschriften aus der griechischen und römischen Antike hat bereits eine lange Tradition, da Inschriften für diese ansonsten quellenarme Zeit oft die einzigen schriftlichen Überlieferungen bieten. Anders als archivalische Quellen wie Urkunden oder Akten sind Inschriften häufig öffentlich sicht- und lesbar und bezeugen den Wunsch, nicht nur den Zeitgenossen, sondern auch der Nachwelt Zeugnis von der eigenen Existenz, von Taten und Beweggründen des Handelns zu geben. Da sie andererseits ’harte Fakten’ wie Namen und Jahreszahlen überliefern, bilden sie einen reichhaltigen Quellenfundus für Fragestellungen der modernen Forschung.“ (Universität Bonn, 2013). Für eine genaue Erforschung der römischen Heeres- und Verwaltungsgeschichte bedient man sich bei den sogenannten „Militärdiplomen“, eine der bedeutsamsten Quellengattungen der römischen Antike. Diese wurden laut gegenwärtigem Stand der Wissenschaft unter Kaiser Claudius (* 10 v. Chr., † 54 n. Chr.) eingeführt (vgl. Lieb/Speidel, 2007, S. 1). Speziell die in dieser Hausarbeit behandelte Quellengattung der Militärdiplome war eine urkundlich gesicherte Abschrift kaiserlicher Konstitutionen, welche gedienten Soldaten das Bürgerrecht (gen. „civitas Romana“), sowie das Eherecht (gen. „conubium“) an die Untergruppe der peregrinen Soldaten verlieh.