Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule München (Fakultät Tourismusmanagement), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kapitalerhaltungsnormen in den §§ 30 ff. GmbHG gewährleisten, dass das Gesellschaftsvermögen ausreichend vor Ausschüttungen an Gesellschafter geschützt ist und den Gesellschaftsgläubigern dauerhaft Haftungsmasse zur Verfügung steht. Ohne die Kapitalerhaltungsvorschriften wären die Kapitalaufbringungsvorschriften vergebens. Der Gesetzgeber schützt die GmbH aber nicht vor wirtschaftlichem Misserfolg im Sinne eines schlechten Geschäftsverlaufs oder Missmanagements, erst im Insolvenzfall übernimmt er wieder den Haftungsschutz der Gläubiger, indem er bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Gesellschaft zur Insolvenzanmeldung zwingt. Die Kapitalerhaltungsnormen beinhalten auch keine Verpflichtung, dass die Gesellschafter bei Verlusten der Gesellschaft das Stammkapital wieder auffüllen.