Der Inhalt:
Mit Einführungsschreiben vom 30.09.2009 hat das Bundeszentralamt für Steuern als Weisungsgeber die Neufassung der DA-FamEStG 2009 erlassen.
Seit dem Erlass der vorangegangenen Dienstanweisung im Jahr 2004 ist diese zwar mehrfach durch Einzelanweisungen geändert worden, doch erst die DA-FamEStG 2009 berücksichtigt alle rechtlichen Änderungen und die im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte BFH-Rechtsprechung.
Neben der Aktualisierung ist die neue Dienstanweisung auch unter systematischen Gesichtspunkten umfassend überarbeitet.
Die Praxishilfe bereitet die neue Dienstanweisung alltagsgerecht auf und begleitet die Familienkassen in der täglichen Bearbeitung der Kindergeldfälle.
Beide Autoren bringen ihre Erfahrung aus ihrer Tätigkeit beim Weisungsgeber, in der Familienkasse und aus zahlreichen Seminaren ein.
Auf diese Weise unterstützt die Praxishilfe mit Beispielen und Ablaufschemata die Sachbearbeiter bei der Beantwortung der Frage, Kindergeldbescheid ja oder neinund wenn ja, Kindergeld in welcher Höhe für welchen Zeitraum.
Mit Einführungsschreiben vom 30.09.2009 hat das Bundeszentralamt für Steuern als Weisungsgeber die Neufassung der DA-FamEStG 2009 erlassen.
Seit dem Erlass der vorangegangenen Dienstanweisung im Jahr 2004 ist diese zwar mehrfach durch Einzelanweisungen geändert worden, doch erst die DA-FamEStG 2009 berücksichtigt alle rechtlichen Änderungen und die im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte BFH-Rechtsprechung.
Neben der Aktualisierung ist die neue Dienstanweisung auch unter systematischen Gesichtspunkten umfassend überarbeitet.
Die Praxishilfe bereitet die neue Dienstanweisung alltagsgerecht auf und begleitet die Familienkassen in der täglichen Bearbeitung der Kindergeldfälle.
Beide Autoren bringen ihre Erfahrung aus ihrer Tätigkeit beim Weisungsgeber, in der Familienkasse und aus zahlreichen Seminaren ein.
Auf diese Weise unterstützt die Praxishilfe mit Beispielen und Ablaufschemata die Sachbearbeiter bei der Beantwortung der Frage, Kindergeldbescheid ja oder neinund wenn ja, Kindergeld in welcher Höhe für welchen Zeitraum.