Kriminalität soll sich nicht lohnen! Mit diesem Ziel normierte der Gesetzgeber den Entzug von Tatwerkzeugen und Tatprodukten sowie von "Verbrechenslohn" und "Beute". Diese Sanktionen, auch vermögensrechtliche Anordnungen bezeichnet, wurden mit der Konfiskation (§ 19a StGB), dem (erweiterten) Verfall (§§ 20 ff StGB) und der Einziehung (§ 26 StGB) im StGB verankert.Das vorliegende Werk erörtert ausführlich die Frage ihrer Vereinbarkeit mit der Verfassung sowie ihren historischen Werdegang und die ihnen zugrunde liegenden internationalen Vorgaben. Ein Blick in das Nebenstrafrecht, die Praxis sowie das Verfahrensrecht rundet die Betrachtung ab und ermöglicht der Autorin, zahlreiche Reformvorschläge zu präsentieren.
"Insgesamt bietet das Werk einen sehr guten Überblick über die vermögensrechtlichen Anordnungen im Strafrecht. Ziel des Werkes ist offentsichtlich, vor allem eine Zusammenschau der verschiedenen Instrumente zu bieten. Dieses Vorhaben ist jedenfalls gelungen." (JBl - Juristische Blätter Nr. 1/2019, Robert Kert)