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Die Einführung des 360 BGB im Jahre 2014 führte zu weitreichenden Rechtsfolgen zugunsten des Verbrauchers bei Vorliegen sog. "zusammenhängender Verträge", nämlich die Gewährung einer Widerrufserstreckung auf einen zusammenhängenden Vertrag und die Rückabwicklung desselben. Durch die damit einhergehende Ausnahme vom Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse stellen sich zwangsläufig Fragen nach der Auslegung dieser Ausnahmevorschrift, ihrer Reichweite und der Abgrenzung zum Themenkomplex der verbundenen Verträge. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die aktuellen "Klagewellen " von…mehr

Produktbeschreibung
Die Einführung des
360 BGB im Jahre 2014 führte zu weitreichenden Rechtsfolgen zugunsten des Verbrauchers bei Vorliegen sog. "zusammenhängender Verträge", nämlich die Gewährung einer Widerrufserstreckung auf einen zusammenhängenden Vertrag und die Rückabwicklung desselben. Durch die damit einhergehende Ausnahme vom Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse stellen sich zwangsläufig Fragen nach der Auslegung dieser Ausnahmevorschrift, ihrer Reichweite und der Abgrenzung zum Themenkomplex der verbundenen Verträge. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die aktuellen "Klagewellen " von Verbrauchern, mittels derer eine Bindung an unliebsam gewordene Verträge versucht wird zu beseitigen. Die Untersuchung unternimmt dabei eine Konkretisierung des Anwendungsbereichs der Norm unter Heranziehung des juristischen Auslegungskanons und Bildung eines Abgrenzungskriteriums zu verbundenen Verträgen. Die Erkenntnisse werden sodann dazu verwendet, aktuelle Problemstellungen anhand der Auslegungskriterien zu entscheiden.
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Autorenporträt
Corinna Freudenmacher schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg 2015 ab. Im Anschluss daran folgte das Referendariat am Landgericht Landshut. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens arbeitete Corinna Freudenmacher während der Erstellung ihrer Dissertation als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Großkanzlei in München. Seit Juni 2018 nach Abschluss ihrer Dissertation arbeitet Corinna Freudenmacher als Rechtsanwältin in derselben internationalen Großkanzlei im Bereich Private Equity / M&A.
Rezensionen
»Dass die Arbeit inzwischen in einschlägigen Kommentierungen zu 360 BGB zitiert wird, zeigt, dass sie die verdiente Aufmerksamkeit und Beachtung gefunden hat.« Dr. Bernd Müller-Christmann, in: fachbuchjournal, Heft 3 / 2022