Die Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis ist ein Kernstück arbeitsrechtlicher Rechtsfortbildung. Sie wurde entwickelt, um das fehlerhafte Arbeitsverhältnis für die Zeit seines Vollzuges wie ein fehlerfreies zu behandeln und die gesetzlich vorgesehene bereicherungsrechtliche Rückabwicklung auszuschließen. Die Arbeit befasst sich mit den Grundlagen dieser Lehre sowie ihren Anwendungsfeldern. Sie legt dar, dass die Rückabwicklung des bereits vollzogenen Arbeitsverhältnisses nicht unmöglich ist, sondern nur untunlich mit Blick auf den Sozialschutz des Arbeitnehmers sein kann. Trotz zahlreicher Versuche, den Anwendungsbereich der Lehre auszudehnen, zum Beispiel auf den Fall des fehlgeschlagenen Betriebsinhaberwechsels, bleibt das zentrale Anwendungsfeld der Lehre die Anfechtung und Nichtigkeit des Arbeitsvertrages.