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Die Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht im Fokus
Im gerichtlichen Finanzstrafrecht wird die Geldstrafe - im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht - nicht nach dem Tagessatzsystem bemessen. Das FinStrG sieht für Finanzvergehen Strafdrohungen vor, die entweder als Multiplargeldstrafdrohungen oder als Höchstgeldstrafdrohungen ausgestaltet sind.
Zwar werden bei der Verhängung der Geldstrafe im Finanzstrafrecht übereinstimmend mit dem allgemeinen Strafrecht sowohl die Schuld als auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigt,
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Produktbeschreibung
Die Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht im Fokus

Im gerichtlichen Finanzstrafrecht wird die Geldstrafe - im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht - nicht nach dem Tagessatzsystem bemessen. Das FinStrG sieht für Finanzvergehen Strafdrohungen vor, die entweder als Multiplargeldstrafdrohungen oder als Höchstgeldstrafdrohungen ausgestaltet sind.

Zwar werden bei der Verhängung der Geldstrafe im Finanzstrafrecht übereinstimmend mit dem allgemeinen Strafrecht sowohl die Schuld als auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigt, dennoch unterbleibt im Finanzstrafrecht eine gesonderte sowie zahlenmäßige Bezifferung der genannten Parameter. Es wird weder eine Tagessatzanzahl noch eine Tagessatzhöhe bestimmt. Stattdessen verhängt das Gericht eine finale Geldsumme innerhalb des Geldstrafrahmens; man spricht hierbei von Geldsummenstrafen.

Vor diesem Hintergrund macht es sich das Buch zur Aufgabe, sowohl die unterschiedlichen Aspekte der Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht als auch die Frage, ob das Geldsummenstrafrecht im gerichtlichen Finanzstrafrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen sachgemäß und verfassungskonform sind oder ob es der Einführung des Tagessatzsystems in das gerichtliche Finanzstrafrecht bedarf, zu untersuchen. Gleichfalls werden Reformvorschläge im Hinblick auf die aufgezeigten Schwachstellen im System präsentiert.