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Im Rechtsverkehr agieren ganz selbstverständlich neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Ebenso wie diese können sie Schadensursachen setzen. Doch sind in beiden Fällen dieselben Haftungsgrundsätze anwendbar? Welche Schwierigkeiten ergeben sich und wie passt sich die Haftung juristischer Personen in das auf die natürlichen Personen zugeschnittene deutsche Deliktsrecht ein? Wie lösen die französische und die englische Rechtsordnung diese Problematik und können daraus Anreize für das deutsche Recht gewonnen werden? Zu diesen und weiteren Fragen wertet die Autorin zunächst die…mehr

Produktbeschreibung
Im Rechtsverkehr agieren ganz selbstverständlich neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Ebenso wie diese können sie Schadensursachen setzen. Doch sind in beiden Fällen dieselben Haftungsgrundsätze anwendbar? Welche Schwierigkeiten ergeben sich und wie passt sich die Haftung juristischer Personen in das auf die natürlichen Personen zugeschnittene deutsche Deliktsrecht ein? Wie lösen die französische und die englische Rechtsordnung diese Problematik und können daraus Anreize für das deutsche Recht gewonnen werden? Zu diesen und weiteren Fragen wertet die Autorin zunächst die relevanten Gesetze sowie die einschlägige Literatur und Rechtsprechung der drei Rechtsordnungen aus und untersucht und bewertet etwaige Änderungsmöglichkeiten. Anschließend setzt sie sich mit den ermittelten Gemeinsamkeiten und Unterschieden auseinander, analysiert deren Vor- und Nachteile und gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsvereinheitlichung. Für die Rechtspraxis eignen sich die Länderberichte gleichsam als Nachschlagewerk.
Autorenporträt
Die Autorin: Catherine von Deylen, geboren 1980, studierte von 2000 bis 2005 Jura an der Universität Hamburg. Im Anschluss begann sie die Arbeit an der vorliegenden Dissertation und nahm parallel dazu 2007 den juristischen Vorbereitungsdienst auf. 2009 legte sie das Assessorexamen vor dem GPA in Hamburg ab, das Promotionsverfahren endete ebenfalls 2009 mit der mündlichen Doktorprüfung.