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Klauseln in Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen ("AHB"), die den Versicherungsfall definieren, stehen regelmäßig im Mittelpunkt deckungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Nicht nur ist der Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der Versicherungszeit zentrale Deckungsvoraussetzung. Der Versicherungsfall ist auch Anknüpfungspunkt für diverse nachgelagerte Fragestellungen, die über das Bestehen des Versicherungsschutzes entscheiden, nicht zuletzt bei einer Vielzahl versicherungsvertraglicher Obliegenheiten. Für Versicherungsnehmer ist es somit von besonderer Bedeutung, dass der…mehr

Produktbeschreibung
Klauseln in Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen ("AHB"), die den Versicherungsfall definieren, stehen regelmäßig im Mittelpunkt deckungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Nicht nur ist der Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der Versicherungszeit zentrale Deckungsvoraussetzung. Der Versicherungsfall ist auch Anknüpfungspunkt für diverse nachgelagerte Fragestellungen, die über das Bestehen des Versicherungsschutzes entscheiden, nicht zuletzt bei einer Vielzahl versicherungsvertraglicher Obliegenheiten. Für Versicherungsnehmer ist es somit von besonderer Bedeutung, dass der Versicherungsfall klar, verständlich und interessengerecht definiert ist. Daraus folgt das Bedürfnis, die entsprechenden Klauseln auf ihre inhaltliche Angemessenheit und transparente Ausgestaltung hin kontrollieren zu können.Im Schwerpunkt geht die Arbeit daher der Frage nach, ob eine solche AGB-rechtliche Inhaltskontrolle rechtlich zulässig ist. Hierzu stellt die Autorin zunächst den sachlichenAnwendungsbereich der Inhaltskontrolle und den Bereich kontrollfreier Leistungsbeschreibungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen dar. Anhand der aufgestellten Grundsätze werden sodann die inhaltliche Kontrollfähigkeit von Versicherungsfalldefinitionen in AHB sowie die Folgen einer solchen Kontrollfähigkeit untersucht.Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Praktiker und Wissenschaftler mit Bezug zum Versicherungsrecht, insbesondere an Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen.