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Einer der wichtigsten und umstrittensten Kernpunkte der VVG-Reform war die Aufgabe des Alles-oder-nichts-Prinzips. Dieses Prinzip sanktionierte Vertragsverstöße des Versicherungsnehmers mit der Leistungsfreiheit des Versicherers. Seit Inkrafttreten des neuen VVG im Jahr 2008 stehen Versicherer und Gerichte vor der anspruchsvollen Aufgabe, Quoten für die Leistungskürzung bei der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung zu bilden. Carolin Moosbauer gibt den umfangreichen Diskussionsstand zu sämtlichen Problemstellungen umfassend wieder und zeigt Wege auf, um Unsicherheiten bei der in der Praxis…mehr

  • Geräte: PC
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Produktbeschreibung
Einer der wichtigsten und umstrittensten Kernpunkte der VVG-Reform war die Aufgabe des Alles-oder-nichts-Prinzips. Dieses Prinzip sanktionierte Vertragsverstöße des Versicherungsnehmers mit der Leistungsfreiheit des Versicherers. Seit Inkrafttreten des neuen VVG im Jahr 2008 stehen Versicherer und Gerichte vor der anspruchsvollen Aufgabe, Quoten für die Leistungskürzung bei der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung zu bilden. Carolin Moosbauer gibt den umfangreichen Diskussionsstand zu sämtlichen Problemstellungen umfassend wieder und zeigt Wege auf, um Unsicherheiten bei der in der Praxis äußerst relevanten Rechtsanwendung zu beseitigen. Sie berücksichtigt die bis September 2011 ergangene Rechtsprechung. Ihr Buch ist all denjenigen ans Herz zu legen, die sich fundiert über die schwierige Norm des § 28 II S. 2 VVG informieren möchten. Es befasst sich methodenbewusst mit den Fragen des Begriffs der Kausalität aus § 28 III VV und der Beweislast für das Maß der groben Fahrlässigkeit. Ausführlich behandelt werden die Kriterien zur Bestimmung des Binnenmaßes der groben Fahrlässigkeit, die Grenzen der Quotelung, die Methodik der Quotenbildung, die Quotenbildung beim Vorliegen mehrerer Leistungskürzungstatbestände und schließlich die Frage der Quotenbildung bei von vornherein beschränkter Leistungsfreiheit nach den §§ 5 III S. 1, 6 I KfzPflVV. Der Leser wird hierbei zur Veranschaulichung der Probleme und der gefundenen Ergebnisse von einem erdachten Beispielsfall begleitet. Die Autorin weist wiederholt die bislang vorgetragenen Versuche einer Regulierung des Quotelungsprozesses zurück und betont die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Gesamtbewertung des Verhaltens des Versicherungsnehmers. Das Buch richtet sich gleichermaßen an Rechtswissenschaftler wie an Richter, Rechtsanwälte und Schadenregulierer.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Prof. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.