Lernen mit Fällen Das Polizeirecht ist Teil des besonders schwierigen Rechtsbereichs Verwaltungsrecht. Nur mit Verständnis der Systematik des Verwaltungsrechts gelingt es, polizeilich relevante Sachverhalte des Alltags rechtlich auf die anzuwendenden Bestimmungen des Polizei- und Verwaltungsrechts zu übertragen. Der Polizeivollzugsdienst, dem auch die Auszubildenden angehören, muss darüber hinaus die exklusiv nur dem Polizeivollzugsdienst vorbehaltenen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs - bis hin zum Schusswaffengebrauch als Ultima Ratio - grundlegend beherrschen. Die Klausuren behandeln u.a. die Themen Generalermächtigung Formelle Rechtmäßigkeit, mit Grundzuständigkeit, Eilzuständigkeit, Parallelzuständigkeit, Alleinzuständigkeit, Richtervorbehalt, örtlicher Zuständigkeit, Erkennbarkeit Adressat, mit Entschließungsermessen, Auswahlermessen und Verhältnismäßigkeit Vollstreckung der Maßnahme und Ersatzvornahme Unmittelbarer Zwang, mit Anwendung von Pfefferspray, Androhung von Schusswaffengebrauch sowie Schusswaffengebrauch Personenkontrolle und Durchsuchungen Gewahrsam Wohnungsverweis Durchsuchung Beschlagnahme Lernen mit Konzept Ein komplettes Prüfungsschema, ein Übungsfall zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie ein Übungsfall zur außerordentlichen Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) runden das Buch ab. Die Sachverhalte und Lösungen sind anschaulich und transparent dargestellt. Zum besseren Verständnis wurden die Unterpunkte des Lösungsschemas mit den entsprechenden Ziffern in die Lösung mit aufgenommen. Gleiches gilt für die im Gesetz enthaltenen Tatbestandsvoraussetzungen, also die gesetzlichen "Merkmale". In der 2. Auflage wurden die Sachverhalte aktualisiert und die Lösungen dem aktuellen Klausurschema angepasst.
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