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Das Werk beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit der Grundsatz der staatlichen Souveränität zugunsten von den Journalismus prägenden Kernrechten - der Meinungs- und Pressefreiheit - eingeschränkt werden darf. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind dabei einem regionalen ius cogens zuzuordnen. Das führt auf europäischer Ebene dazu, dass die EMRK-Vertragsstaaten eine ius cogens-Rechtsgemeinschaft bilden, die sich bei einer Verletzung der Meinungs- oder Pressefreiheit zum "Anwalt der Menschenrechte" zu machen hat und in diesem Wege berechtigt, ja sogar verpflichtet, wird, drittstaatliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit der Grundsatz der staatlichen Souveränität zugunsten von den Journalismus prägenden Kernrechten - der Meinungs- und Pressefreiheit - eingeschränkt werden darf. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind dabei einem regionalen ius cogens zuzuordnen. Das führt auf europäischer Ebene dazu, dass die EMRK-Vertragsstaaten eine ius cogens-Rechtsgemeinschaft bilden, die sich bei einer Verletzung der Meinungs- oder Pressefreiheit zum "Anwalt der Menschenrechte" zu machen hat und in diesem Wege berechtigt, ja sogar verpflichtet, wird, drittstaatliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.