Untersuchungsobjekt dieser Arbeit ist die Erforschung der Unternehmensstrafbarkeit sowohl de lege lata als auch de lege ferenda am Beispiel des Umweltstrafrechts. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob die Bestrafung der juristischen Personen nach geltendem und nach künftigem Strafrecht zulässig und geboten ist. Als Arbeitshypothese dient der Grundsatz unserer Strafrechtsordnung "societas delinquere non potest". Die Untersuchung ist ferner rechtsvergleichend auf die Rechtslage in Deutschland, Griechenland sowie in den angelsächsischen Ländern ausgerichtet. Im gleichen Rahmen wird eine Darstellung verwandter kontinentaleuropäischer Rechtsfiguren relativ jüngeren Datums erfolgen. Reformüberlegungen zur Effektivierung des geltenden deutschen Umweltstrafrechts im sensiblen und risikoreichen Bereich der Unternehmenskriminalität und die Vornahme einiger de lege ferenda orientierter Vorschläge zum griechischen Recht stehen am Ende der Arbeit.
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