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In der Konzernfinanzierung ist es gängige Praxis, dass Tochtergesellschaften zur Absicherung des Kreditgebers der Muttergesellschaft Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen. Dabei ist die Gewährung sog. Upstream-Kreditsicherheiten für das Tochter-Geschäftsführungsorgan kein risikoloses Unterfangen. Nimmt man den GmbH-Konzern in den Blick, so erweist sich für den Tochter-Geschäftsführer die Gewährung von Upstream-Sicherheiten insbesondere angesichts der Haftungstatbestände des 43 Abs. 3 GmbHG und 64 S. 3 GmbHG als problematisch, wobei in den Details noch einige Fragen ungeklärt sind. Die…mehr

Produktbeschreibung
In der Konzernfinanzierung ist es gängige Praxis, dass Tochtergesellschaften zur Absicherung des Kreditgebers der Muttergesellschaft Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen. Dabei ist die Gewährung sog. Upstream-Kreditsicherheiten für das Tochter-Geschäftsführungsorgan kein risikoloses Unterfangen. Nimmt man den GmbH-Konzern in den Blick, so erweist sich für den Tochter-Geschäftsführer die Gewährung von Upstream-Sicherheiten insbesondere angesichts der Haftungstatbestände des
43 Abs. 3 GmbHG und
64 S. 3 GmbHG als problematisch, wobei in den Details noch einige Fragen ungeklärt sind. Die Autorin nimmt sich dieser Rechtsunsicherheit an und klärt insbesondere, welche Maßnahmen der Geschäftsführer im Einzelnen zu ergreifen hat, um einen normgemäßen Umgang mit einer Upstream-Sicherheit zu gewährleisten. Im Sinne eines übergreifenden Fazits wird herausgearbeitet, dass dem Tochter-Geschäftsführer haftungstechnisch auch der Faktor der zweifelhaften Rechtslage zugutegehalten werdenmuss.