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Die Parteien einer Schiedsvereinbarung setzen regelmäßig voraus, dass im Verfahren alles mit rechten Dingen zugeht. Glaubt man sich von der Gegenseite im Schiedsverfahren betrogen, möchte man naturgemäß den arglistig erschlichenen Spruch wieder aus der Welt schaffen. Diese Studie untersucht, inwieweit das Aufhebungsverfahren gemäß § 1059 ZPO hierfür eine gesetzliche Grundlage bietet. Der Begriff des ordre public und die Grundsätze des Aufhebungsverfahrens werden ausgeleuchtet und gefragt, ob es Möglichkeiten gibt, der betrogenen Partei auch dann noch zu helfen, wenn die Aufhebungsfrist des §…mehr

Produktbeschreibung
Die Parteien einer Schiedsvereinbarung setzen regelmäßig voraus, dass im Verfahren alles mit rechten Dingen zugeht. Glaubt man sich von der Gegenseite im Schiedsverfahren betrogen, möchte man naturgemäß den arglistig erschlichenen Spruch wieder aus der Welt schaffen. Diese Studie untersucht, inwieweit das Aufhebungsverfahren gemäß § 1059 ZPO hierfür eine gesetzliche Grundlage bietet. Der Begriff des ordre public und die Grundsätze des Aufhebungsverfahrens werden ausgeleuchtet und gefragt, ob es Möglichkeiten gibt, der betrogenen Partei auch dann noch zu helfen, wenn die Aufhebungsfrist des § 1059 Abs. 3 ZPO abgelaufen ist. Weil das geltende deutsche Schiedsverfahrensrecht auf dem Modellgesetz der UNCITRAL über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.6.1985 beruht, werden die aufgeworfenen Probleme stets auch durch eine internationale «Brille» betrachtet.
Autorenporträt
Die Autorin: Christine Eckstein-Puhl wurde 1968 in Quierschied im Saarland geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Das Referendarexamen absolvierte sie 1993, das Assessorexamen 1996, wonach sie als Richterin und Staatsanwältin im Justizdienst des Saarlandes tätig war. Anschließend arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität des Saarlandes.