Die Autorin befasst sich mit dem Einsatz einer RFID- gestützten Technik bei der Betreuung von demenzkranken weglaufgefährdeten Menschen in stationären Altenhilfeeinrichtungen, die entweder eine personenneutrale akustische/optische Warnmeldung oder eine entsprechende Türblockade bewirkt, sobald damit ausgestattete Personen, etwa in Form einer nachgebildeten Armbanduhr, das Haus oder die Station verlassen und deren Vereinbarkeit mit der verfassungsrechtlichen und ethischen Kategorie der Menschenwürde der Betroffenen. Die schwer demenzkranken Heimbewohnerinnen werden durch das Tragen von Funkchips nicht in ihrer verfassungsrechtlichen Menschenwürde verletzt. Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf Freiheit sind durch Einwilligung einer vorsorglich Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Betreuerin und erforderlichenfalls durch Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einer Rechtfertigung zugänglich. RFID leistet einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von kognitiv stark beeinträchtigten Heimbewohnerinnen und trägt unter den vorherrschenden institutionellen Rahmenbedingungen zu einem menschenwürdigen Leben im Heim bei.