Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins für vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder Übergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Maßgeblichkeit des EG-Rechts für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel deutscher gebührenfinanzierter Spartenkanäle. Unter Berücksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei das EG-Beihilferegime für die fragliche Gebührenfinanzierung als nicht einschlägig. Die Anwendung des somit…mehr
Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins für vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder Übergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Maßgeblichkeit des EG-Rechts für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel deutscher gebührenfinanzierter Spartenkanäle. Unter Berücksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei das EG-Beihilferegime für die fragliche Gebührenfinanzierung als nicht einschlägig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge kommenden Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befürchtet, "Danaergeschenk" für die nationalen Rundfunkordnungen: Art. 151 EG stellt - als Kehrseite einer schmalen Kompetenzübertragung - eine Souveränitätsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw. Verhältnismäßigkeitsprüfung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung vertikaler praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen.
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Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht 17
Die Autorin: Christine Jury studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt am Main, Genf und Bonn. Nach weiteren Ausbildungsstationen in Johannesburg, Mainz und Berlin arbeitete sie nach ihrem Zweiten Staatsexamen für mehrere Jahre als Syndikusanwältin in der Medienindustrie. Nach einem Promotionsstudium an der Universität Mainz ist sie heute als Rechtsanwältin tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Die Bedeutung des EG-Beihilferechts für gebührenfinanzierte Spartenkanäle - Die kulturelle Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten und ihre Bedeutung für den Rundfunksektor - Die Auswirkung des Kompetenzverteilungsbefunds auf die Anwendung des Gemeinschaftsprimärrechts - Die Berücksichtigung nationaler Gestaltungsbefugnisse im Rahmen praktischer vertikaler Konkordanz - Die Legitimierbarkeit medienspezifischer Maßnahmen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß Art. 86 Abs. 2 EG - Die Bedeutung des Amsterdamer Protokolls zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk für rundfunkpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - Die Relevanz der demokratiespezifischen Funktion sowie des Subsidiaritätsprinzips für die Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Regulierung mit dem EG-Recht.
Aus dem Inhalt : Die Bedeutung des EG-Beihilferechts für gebührenfinanzierte Spartenkanäle - Die kulturelle Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten und ihre Bedeutung für den Rundfunksektor - Die Auswirkung des Kompetenzverteilungsbefunds auf die Anwendung des Gemeinschaftsprimärrechts - Die Berücksichtigung nationaler Gestaltungsbefugnisse im Rahmen praktischer vertikaler Konkordanz - Die Legitimierbarkeit medienspezifischer Maßnahmen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß Art. 86 Abs. 2 EG - Die Bedeutung des Amsterdamer Protokolls zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk für rundfunkpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - Die Relevanz der demokratiespezifischen Funktion sowie des Subsidiaritätsprinzips für die Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Regulierung mit dem EG-Recht.
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