Ausgangspunkt dieses Buches ist die seit Jahrzehnten im öffentlichen Sachenrecht umstrittene Frage, ob eine Widmung dingliche Rechtsfolgen auslöst. Trotz der gegenläufigen Entscheidung im Hamburger Stadtsiegelfall sind in der Rechtsprechung im Falle widmungswidriger Nutzung einer öffentlichen Sache Störungsbeseitigungsansprüche für den öffentlichen Sachherrn anerkannt worden, die gesetzlich nicht geregelt sind. Hier setzt der Autor an. Er untersucht, ob und welche Sicherungsmöglichkeiten für die diversen öffentlichen Sachen nach öffentlichem (Sachen-)Recht bestehen. Das Straßen- und Wasserrecht stellt gesetzliche Grundlagen für Sicherungsinstrumente bereit. Im Übrigen hat eine Widmung keine sachenrechtliche Wirkung. Insbesondere scheidet Gewohnheitsrecht als Grundlage von Sicherungsinstrumenten aus.