Die Arbeit setzt sich mit dem Phänomen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
232, 233 a StGB auseinander. Dabei werden die deutschen Vorschriften in den Kontext zahlreicher internationaler Maßnahmen sowie zur österreichischen und zur schweizerischen Menschenhandelsvorschrift gesetzt. Der Autor geht zunächst ausführlich auf die Frage ein, ob der deutsche Gesetzgeber die internationalen Vorgaben mit dem 37. Strafrechtsänderungsgesetz hinreichend umgesetzt hat. Ferner werden die europäischen Reformen - namentlich die Europaratskonvention und die Richtlinie 2011/36/EU - dargestellt. Zudem wird detailliert erörtert, ob eine Strafbarkeit der Kunden von Menschenhandelsopfern geschaffen werden soll.
232, 233 a StGB auseinander. Dabei werden die deutschen Vorschriften in den Kontext zahlreicher internationaler Maßnahmen sowie zur österreichischen und zur schweizerischen Menschenhandelsvorschrift gesetzt. Der Autor geht zunächst ausführlich auf die Frage ein, ob der deutsche Gesetzgeber die internationalen Vorgaben mit dem 37. Strafrechtsänderungsgesetz hinreichend umgesetzt hat. Ferner werden die europäischen Reformen - namentlich die Europaratskonvention und die Richtlinie 2011/36/EU - dargestellt. Zudem wird detailliert erörtert, ob eine Strafbarkeit der Kunden von Menschenhandelsopfern geschaffen werden soll.