Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,0, Fachhochschule Gießen-Friedberg; Standort Gießen, Veranstaltung: BWL 2 - Personal, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Träger von Führungsentscheidungen in Unternehmen sind entweder die Eigentümer (Kapitalgeber), oder die von den Eigentümern bestellten Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden von den Eigentümern, insofern diese nicht zusammen eine Person verkörpern (geschäftsführende Gesellschafter), zur eigenen Zielerreichung eingesetzt. In der Regel sind diese Ziele mit einer möglichst hohen Verzinsung des eingesetzten Kapitals und dessen Ausschüttung definiert. Die Geschäftsführer sind ihrerseits meist an der Sicherung der eigenen Position und an dem Wachstum der Unternehmung interessiert. Dies beinhaltet ständige Investitionen und geringere Gewinnausschüttungen an die Kapitalgeber. Aus diesem Grund sind konkurrierende Ziele keine Seltenheit zwischen den beiden beschriebenen Entscheidungsträgern. Aus der gesellschaftlichen Entwicklung und der damit verbundenen Delegation und Partizipation der unteren Hierarchieebenen ist ein weiteres Zentrum betrieblicher Willensbildung entstanden. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Diese Mitbestimmung kann sich auf Bereiche beschränken, die den Faktor Arbeit betreffen (arbeitsrechtliche Mitbestimmung) oder den gesamten Bereich unternehmerischer Entscheidungen umfassen (z.B. die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten). Im weiteren Verlauf der Hausarbeit werde ich aufzeigen, wie ein Betriebsrat errichtet wird und welche Möglichkeiten er erhält um die Arbeitnehmer zu unterstützen.