Die Rolle der Rechtswissenschaft während der Weimarer Republik und des Dritten Reiches ist seit einigen Jahren verstärkt Gegenstand der juristischen und historischen Betrachtung. Vor allem das Leben und das Werk einzelner Persönlichkeiten jener geschichtsträchtigen Zeiten ist vermehrt in den Mittelpunkt des rechtsgeschichtlichen Interesses gerückt. Der Autor versucht die Person und das Werk von Alfred Hueck, einem der führenden Zivilrechtswissenschaftler der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, zu beleuchten und seinen Werdegang und seine Entwicklung aufzuzeigen. Alfred Hueck, 1889 in Lüdenscheid in Westfalen geboren, war ab 1920 zunächst Privatdozent und anschließend außerordentlicher Professor in Münster. 1925 wurde er als ordentlicher Professor für Deutsches, Bürgerliches, Handels- und Verkehrsrecht nach Jena berufen. 1936 folgte er einem Ruf nach München, wo er bis zu seiner Emeritierung 1957 lehrte.