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Die vorliegende Arbeit befasst sich nach einer Klärung des Begriffs "Rückwirkung" mit der Frage, welchen Kontrollmechanismen rückwirkende Regelungen im Tarifrecht unterliegen. Untersucht werden schuldrechtliche und normative Vereinbarungen des Tarifvertrages wie auch arbeitsvertraglich in Bezug genommene und für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Dabei kommt dem rechtlichen Charakter der jeweiligen Bestimmung maßgebliche Bedeutung zu. Während die schuldrechtlichen Regelungen des Tarifvertrages den allgemeinen zivilrechtlichen Schranken unterfallen, gelten für seine normativen…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit befasst sich nach einer Klärung des Begriffs "Rückwirkung" mit der Frage, welchen Kontrollmechanismen rückwirkende Regelungen im Tarifrecht unterliegen. Untersucht werden schuldrechtliche und normative Vereinbarungen des Tarifvertrages wie auch arbeitsvertraglich in Bezug genommene und für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Dabei kommt dem rechtlichen Charakter der jeweiligen Bestimmung maßgebliche Bedeutung zu. Während die schuldrechtlichen Regelungen des Tarifvertrages den allgemeinen zivilrechtlichen Schranken unterfallen, gelten für seine normativen Regelungen grundsätzlich die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maximen zur Rückwirkung staatlicher Gesetze, da es sich hier für die Tarifunterworfenen um fremdverantwortliche Normsetzung handelt. Die der nachhaltigen Kritik des staatsrechtlichen Schrifttums ausgesetzte Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG wird eingehend diskutiert, mit dem Ergebnis, dass sie im Wesentlichen ein zur Erfassung der Rückwirkungsproblematik adäquates Konzept darstellt, das auch im Tarifrecht als Ausgangspunkt dienen kann. Allerdings bedarf es teilweise einer sachgerechten "Übersetzung", etwa bei der Bindung an Grundrechte und Verhältnismäßigkeit, bei der Bestimmung des "Gemeinwohls" oder bei den Voraussetzungen, unter denen eine Rückwirkung infolge Vorhersehbarkeit gerechtfertigt ist. Schließlich werden typische Tarifklauseln auf die Zulässigkeit ihrer Rückwirkung hin untersucht und so die Konsequenzen der allgemeinen dogmatischen Erörterungen anhand für die Rechtspraxis bedeutsamer Fälle konkret aufgezeigt.
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