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Die Herausforderungen des Mindestbesteuerungsgesetzes erfolgreich meistern
Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG), das der Umsetzung der Globalen Mindestbesteuerung (vor allem bekannt als Pillar II) dient, bringt für Steuerpflichtige, aber auch für die Finanzverwaltung große Herausforderungen mit sich. Die geplanten Regelungen sind nicht nur inhaltlich komplex, sondern auch insofern herausfordernd, als zu ihrem Verständnis interdisziplinäres Know-how aus der Rechnungslegung und dem Steuerrecht benötigt wird.
Unternehmensgruppen, deren konsolidierte Umsatzerlöse mehr als 750 Mio Euro
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Produktbeschreibung
Die Herausforderungen des Mindestbesteuerungsgesetzes erfolgreich meistern

Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG), das der Umsetzung der Globalen Mindestbesteuerung (vor allem bekannt als Pillar II) dient, bringt für Steuerpflichtige, aber auch für die Finanzverwaltung große Herausforderungen mit sich. Die geplanten Regelungen sind nicht nur inhaltlich komplex, sondern auch insofern herausfordernd, als zu ihrem Verständnis interdisziplinäres Know-how aus der Rechnungslegung und dem Steuerrecht benötigt wird.

Unternehmensgruppen, deren konsolidierte Umsatzerlöse mehr als 750 Mio Euro pro Jahr erreichen, müssen für alle Geschäftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, eine Vielzahl an Daten erheben, um pro Jurisdiktion eine Effektivsteuerquote berechnen zu können. Liegt diese unter 15 %, droht eine zusätzliche Steuerbelastung in Form einer Ergänzungssteuer.

Dieses SWK-Spezial bietet einen konsolidierten Gesamtüberblick über Pillar II bzw. das MinBestG und möchte einen Beitrag zum besseren Verständnis des MinBestG leisten.
Autorenporträt
Florian Brugger ist Steuerberater und Partner bei KPMG in Wien, Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien sowie Mitglied im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Alexander Cserny ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei KPMG Alpen Treuhand. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Besteuerung von Kapitalvermögen, Finanzprodukten, Immobilien und alternativen Veranlagungen, der steuerlichen Vertretung von Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF sowie der steuerlichen Beratung von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. Er ist Mitglied im Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der KSW.