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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 2014 stand ganz im Zeichen der Bankenaufsicht. So war es bereits zu Beginn des Jahres das CRD IV-Paket, dessen Inkrafttreten mit neuen Richtlinien für die regulatorischen Eigenmittelanforderungen (Eigenkapitalanforderungen) bei Banken für Aufsehen sorgte. Gegen Ende des Jahres, publizierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Konsultationspapier "Revisions to the Standardised Approach for credit risk" einen Vorschlag zur…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 2014 stand ganz im Zeichen der Bankenaufsicht. So war es bereits zu Beginn des Jahres das CRD IV-Paket, dessen Inkrafttreten mit neuen Richtlinien für die regulatorischen Eigenmittelanforderungen (Eigenkapitalanforderungen) bei Banken für Aufsehen sorgte. Gegen Ende des Jahres, publizierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Konsultationspapier "Revisions to the Standardised Approach for credit risk" einen Vorschlag zur Überarbeitung des Standardverfahrens zur Kreditrisikobemessung.Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Schuldner bzw. Geschäftspartner einer Bank die im Kreditvertrag geregelten Verpflichtungen, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen, nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Um dieses Risiko für Banken tragfähig zu machen, sieht die Bankenaufsicht eine Unterlegung dieser Risikopositionen mit Eigenmitteln vor, um im Ernstfall, das heißt wenn Zahlungen des Schuldners tatsächlich ausfallen, nicht selber in Schwierigkeiten zu geraten.Da das Vorhalten von Eigenmitteln für Banken mit enorm hohen Kosten verbunden ist, ist es für diese von großem Interesse, die geforderten regulatorischen Mindesteigenmittelanforderungen exakt bestimmen zu können. Dies können Banken unter anderem mit Hilfe des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA; Standardansatz) machen, den die Baseler Aufseher nun einer Überarbeitung unterziehen wollen. Dass der aktuelle Standardansatz oft zu gänzlich anderen Ergebnissen hinsichtlich der Eigenmittelanforderungen kommt als interne Modelle, ist vielen Aufsehern schon seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Dies nahm das Baseler Komitee zum Anlass, eine Reform des bestehenden KSAs zu verfassen, die weitreichende Veränderungen mit sich bringen soll. Die Intention der Baseler Bankenaufseher liegt insbesondere darin, die Risikosensitivitätdes KSAs zu stärken und hinsichtlich der Eigenmittelanforderungen eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Methoden zu gewährleisten. Außerdem soll die Abhängigkeit von externen Ratings eliminiert werden. Die geplanten Neuerungen beunruhigen die Banken, da diese zum einen mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden und zum anderen steigende Kapitalanforderungen erwarten. Ob diese Befürchtungen gerechtfertigt sind, ist Gegenstand dieser Arbeit.