Wie die Unternehmenskontrolle mit Hilfe von Prüfungsausschüssen in der globalisierten Unternehmenswirklichkeit verbessert bzw. professionalisiert werden kann, bedarf der näheren aktuellen Betrachtung. Aus europäischer Sicht kommen auf deutsche Unternehmen und ihre Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte mit der Umsetzung der EU-Prüferrichtlinie neue gesetzliche Anforderungen im Hinblick auf die Einrichtung, die Zusammensetzung und den Aufgabenzuschnitt des Prüfungsausschusses zu. Besondere Spannung gewinnt die Analyse vor dem Hintergrund der Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE), die erstmalig eine monistische Leitungsstruktur in das deutsche Gesellschaftsrecht einführt. Mit Blick auf die Unternehmenspraxis werden Wege aufgezeigt, wie eine Ausgestaltung des Prüfungsausschusses unter Berücksichtigung nationaler, europäischer und angloamerikanischer Aspekte erfolgen kann, um zu einem effektiv und effizient arbeitenden Prüfungsausschuss zu gelangen.