Um die Bewertung von KMU für Zwecke der Erbschaftsteuer zu erleichtern, hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Kapitalwertkalkül, das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 199 ff. BewG, entwickelt. Damit soll dem Steuerpflichtigen eine einfache Bewertung des Unternehmens ermöglicht werden. Wesentliche Vereinfachungen betreffen dabei sowohl den Zähler als auch den Nenner des Kapitalwertkalküls. In einer empirischen Untersuchung geht Christoph Josef Kappenberg der Frage nach, ob und inwieweit eine "richtige" Bewertung durch das vereinfachte Ertragswertverfahren erreicht wird.
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