Das Unionsrecht enthält eine Reihe von Vorgaben für den Verlust der Staatsangehörigkeit. Diese lassen sich u.a. aus verschiedenen Freiheitsrechten der Union herleiten. Zentral sind in diesem Zusammenhang das Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 AEUV sowie das Recht auf Achtung des Privat- und des Familienlebens aus Art. 7 GRCh. Daneben sind von den Mitgliedstaaten auch Vorgaben aus den Gleichheitsrechten und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu beachten. Eine weitere zentrale Quelle unionsrechtlicher Vorgaben stellt die Unionsbürgerschaft dar, aus der der EuGH weitreichende Vorgaben herleitet. Aus diesen Vorgaben ergeben sich sowohl für das deutsche als auch für das Staatsangehörigkeitsrecht anderer Mitgliedstaaten eine Reihe von Konflikten.