Das Buch befaßt sich mit den beiden Einrichtungen Petitionsausschuß und Bürgerbeauftragter auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft und geht der Frage nach, ob ein Nebeneinander beider Einrichtungen sinnvoll und notwendig ist. In diesem Zusammenhang untersucht der Verfasser insbesondere, wie die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten beider Einrichtungen voneinander abgegrenzt werden können. Die Arbeit gliedert sich in fünf Teile. Zunächst werden die Beschwerdemöglichkeiten dargestellt, mit denen gegen das Handeln europäischer Organe und Einrichtungen vorgegangen werden kann. Der zweite Teil widmet sich den außergerichtlichen Beschwerdemöglichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU und teilt die verschiedenen Modelle in drei Typen ein. Im Rahmen des dritten Teils wird ausgehend von den historischen, philosophischen und rechtlichen Grundlagen das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament beschrieben und untersucht. Der vierte Teil befaßt sich unter den gleichen Aspekten mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten. Im fünften Teil schließlich werden beide Einrichtungen voneinander abgegrenzt und miteinander verglichen. Dabei wird insbesondere auf die Aufgabe, die Zuständigkeit und Kompetenz abgestellt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß ein Nebeneinander beider Einrichtungen vor allem aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche sinnvoll und zweckmäßig ist. So wird die Frage der Zuständigkeit durch ein Erstbefassungsrecht des Bürgerbeauftragten bei Beschwerden, die einen Mißstand in der Verwaltung betreffen, gelöst. Das Buch richtet sich an Personen, die sich mit dem Parlamentsrecht, insbesondere dem Kontrollrecht zugunsten des einzelnen Bürgers befassen, und - aufgrund der Befassung mit Einrichtungen der EG - an alle Personen, die sich für das Europarecht im allgemeinen interessieren. Zum Autor: Antonius Hamers, geb. 1969, studierte Rechtswissenschaften in Köln und Würzburg, 1999 promovierte er mit dieser Studie an derUniversität Würzburg. Er isttätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Abteilung Umweltpolitik.