Das Buch bietet eine Analyse der Ontologie des Rechts in Auseinandersetzung mit den wichtigsten realistischen, konstruktivistischen und phänomenologischen Konzeptionen. Die Darstellung verläuft problemorientiert, anstatt auf einzelne Autoren oder Theorien zentriert zu sein. Anhand einer Analyse der Verhältnisse von Normativität und Bewusstsein zeigt der Autor, wie sowohl das nichtpositive Recht als auch ungerechte Rechtsnormen eine Ontologie haben können und dass jeglicher Anspruch auf überpositives Recht in letzter Instanz naturrechtlich ist. Es wird auch ontologisch dargelegt, wie das richterliche Entscheiden einen berechtigten Anspruch auf Wahrheit erheben kann.
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