Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber das überkommene Nebeneinander von Quellentheorie und Reinvermögenszugangstheorie im Teilbereich des Kapitalvermögens auf den ersten Blick eingeebnet. Stammvermögensveränderungen sind gemäß
20 Abs. 2 EStG seither ohne Fristbindung voll steuerbar. Doch statt mehr Entscheidungsneutralität zu verwirklichen, verzerrt die Abgeltungsteuer Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen in mannigfaltiger Weise und verschärft insbesondere das Problem der Rechtsformabhängigkeit. Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf unterschiedliche Investitionsformen und untersucht, inwieweit sich vorgefundene Ungleichbehandlungen verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen.
20 Abs. 2 EStG seither ohne Fristbindung voll steuerbar. Doch statt mehr Entscheidungsneutralität zu verwirklichen, verzerrt die Abgeltungsteuer Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen in mannigfaltiger Weise und verschärft insbesondere das Problem der Rechtsformabhängigkeit. Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf unterschiedliche Investitionsformen und untersucht, inwieweit sich vorgefundene Ungleichbehandlungen verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen.