Bereits im 17. Jahrhundert stellte der französische Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker Montesquieu die Maxime auf: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Dieses Grundprinzip sollte auch heutzutage noch Beachtung finden. Sowohl die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative als auch die Bürger eines Rechtstaates sind nach wie vor darauf angewiesen, dass das Zusammenleben im Staat durch Vorschriften geregelt wird. Hierbei soll das Freiheitsstaatsprinzip indes sicherstellen, dass sich diese Regelungen auf das Notwendigste beschränken. Ob das Gleichgewicht von rechtlichen Regelungen und Freiheit im Staat gewahrt ist, lässt sich bereits auf der untersten Hierarchiestufe im Staatsgefüge, der Kommunalebene, feststellen. Hier trifft der Bürger als Normadressat auf die Verwaltung, die sowohl bundes- als auch landesrechtliche Vorschriften ausführt. Am Beispiel des behördlichen Rechtsschutzes soll daher im Rahmen dieser Bachelorarbeit untersucht werden, ob es nicht doch "notwendig sein könnte, kein Gesetz zu machen"...