Der sich über vier Jahrzehnte erstreckende Diskussionsprozess zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) war maßgeblich von den Kontroversen um die Mitbestimmungsfrage geprägt. Nach Verabschiedung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte im Jahre 2001 entzündete deren Umsetzung in das deutsche Recht neue Streitpunkte, die insbesondere die Implementierung der Mitbestimmung in das mittels der SE-Organisationsverfassung zur Verfügung gestellte monistische System betrafen. Die Arbeit befasst sich mit der zentralen Frage, ob die vom deutschen Gesetzgeber angeordnete nominale Übertragung der paritätischen Mitbestimmung auf den Verwaltungsrat den europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Weiterhin untersucht sie, welche Optionen die Vereinbarung für eine sinnvolle Implementierung der Mitbestimmung in das monistische System zur Verfügung stellt. Sie zeigt zudem Gestaltungsmöglichkeiten auf, die das Gesellschaftsrecht einer gesetzlich mitbestimmten SE eröffnet, um die paritätische Mitbestimmung im monistischen System zumindest faktisch zu entkräften.
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