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In der GB-INNO-Entscheidung hat der EuGH bei einer grenzüberschreitenden Werbemaßnahme eines belgischen Supermarktes das durch das IPR zur Anwendung berufene luxemburgische Sachrecht an Art. 30 EGV gemessen und eine nicht gerechtfertigte Behinderung des freien Warenverkehrs konstatiert. Damit wurde der Anwendungsbefehl des IPR bezüglich der Sachnorm konterkariert. Das verdeutlicht die seit längerem diskutierte Frage, welche Wirkung das Gemeinschaftsrecht auf das IPR der Mitgliedstaaten hat. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die im deutschen IPR des Wettbewerbsrechts anwendbaren…mehr

Produktbeschreibung
In der GB-INNO-Entscheidung hat der EuGH bei einer grenzüberschreitenden Werbemaßnahme eines belgischen Supermarktes das durch das IPR zur Anwendung berufene luxemburgische Sachrecht an Art. 30 EGV gemessen und eine nicht gerechtfertigte Behinderung des freien Warenverkehrs konstatiert. Damit wurde der Anwendungsbefehl des IPR bezüglich der Sachnorm konterkariert. Das verdeutlicht die seit längerem diskutierte Frage, welche Wirkung das Gemeinschaftsrecht auf das IPR der Mitgliedstaaten hat. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die im deutschen IPR des Wettbewerbsrechts anwendbaren Kollisionsregeln gemeinschaftsrechtskonform sind und welche Konsequenzen sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben. Dabei wird unter Rückgriff auf die kollisionsrechtliche Bündelungstheorie und Wertungen des Gemeinschaftsrechts eine Neuformulierung der Kollisionsnormen für das Wettbewerbsrecht vorgeschlagen.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas Grandpierre wurde 1965 in Marburg/Lahn geboren. Von 1986-1991 studierte er Rechtswissenschaft in Regensburg, Genf und Bonn. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für IPR und Rechtsvergleichung der Universität Bonn. Das Referendariat absolvierte er am OLG Köln. Seit 1997 ist er als Assistent eines Vorstandsmitglieds in einem großen deutschen Verkehrsunternehmen tätig. Promotion 1998.