Andreas Hamacher untersucht die Existenz und Reichweite des Rundfunkbegriffs und verwandter Medienbegriffe auf den verschiedenen Rechtsebenen, wobei seine Betrachtungen stets die grundlegenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Begriffsverständnis und seine inhaltliche Determinierung im Blick halten. Aktuellen europarechtlichen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf das einfachgesetzliche Rundfunkbegriffsverständnis gilt dabei ein besonderes Augenmerk. Die Einordnung verschiedener neuer Medien vor allen Dingen zum verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff bildet einen weiteren Schwerpunkt. Verfassungsrechtliche Überlegungen zu einer Neugestaltung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG de lege ferenda runden die Untersuchung ab.
»Die Ausführungen sind trotz der Kompliziertheit der Materie plausibel und auf Anhieb verständlich. [...] Das Ergebnis ist eine erstklassige Untersuchung. [...] Die von Klaus Stern betreute Doktorarbeit repräsentiert beste Kölner Medienrechts-Kultur. Sie hat das Format einer wissenschaftlichen Habilitationsleistung. Aus ihren Ergebnissen und deren Begründungen kann auch die rechtsanwendende Praxis reichen Nutzen ziehen.« Prof. Dr. Herbert Bethge, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 7/2016
»Es ist das Verdienst des Autors, diesen zukunftsweisenden Blick vom nationalen verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff ins Europarecht und ins Völkerrecht aufgenommen und verfolgt zu haben. In Zeiten der allgemeinen Internationalisierung und der Konvergenz der Medien, in denen sich der Rundfunkbegriff zunehmend schwer von anderen medialen Erscheinungsformen abgrenzen lässt, erscheint es nicht ausgeschlossen, dass sich die weniger ausdifferenzierte Betrachtung der Medien, wie sie das internationale Recht vornimmt, als zukunftsweisend herausstellt.« Prof. Dr. Stephanie Schiedermair, in: Die Öffentliche Verwaltung, 13/2015
»Es ist das Verdienst des Autors, diesen zukunftsweisenden Blick vom nationalen verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff ins Europarecht und ins Völkerrecht aufgenommen und verfolgt zu haben. In Zeiten der allgemeinen Internationalisierung und der Konvergenz der Medien, in denen sich der Rundfunkbegriff zunehmend schwer von anderen medialen Erscheinungsformen abgrenzen lässt, erscheint es nicht ausgeschlossen, dass sich die weniger ausdifferenzierte Betrachtung der Medien, wie sie das internationale Recht vornimmt, als zukunftsweisend herausstellt.« Prof. Dr. Stephanie Schiedermair, in: Die Öffentliche Verwaltung, 13/2015